Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Herr Kern trägt vor:

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 30.12.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.06.2015 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Überplanmäßige Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:

Ergebnishaushalt:

Budget 0: Verwaltungsvorstand/Stab: 7.479,25 Euro (diverse kleinere Beträge)

Budget 3 Bau: 4.019,31 Euro (diverse kleinere Beträge)

Investitionen:

Budget 3 Bau: 70.553,28 Euro (Die Zahlungen für das Flurbereinigungsverfahren Jasebeck, die über einen Zeitraum von vier Jahren angelegt waren, sind in 2012 in voller Höhe fällig geworden.)

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch ausreichend bezeichnet werden. Es wurde ein Fehlbetrag erwirtschaftet, der allerdings geringer ausfiel, als nach der Haushaltsplanung zu erwarten. Der Umfang der Liquiditätskredite wie auch der Kredite nahm zu.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Die Beschlussfassung wurde in den Ausschüssen empfohlen.

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 454.972,44 Euro wird in Höhe von 352.438,72 Euro aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und in Höhe von 102.533,72 Euro aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 27.100,81 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 11.498,56 Euro im Ergebnishaushalt und in Höhe von 70.553,28 Euro im investiven Bereich wird zugestimmt..