Beschluss: Ohne Empfehlung

Rh Wedler spricht den schlechten Zustand des Aussichtsturms in der Klötze an. Der Turm ist mittlerweile so  abgängig, dass er für die Besucher gesperrt werden musste.

Ein Neubau ist aus Kostengründen nicht realisierbar.

Rh Wedler bittet die Verwaltung die Kosten für den Abriss, sowie die Entsorgung zu ermitteln; weiterhin zu klären ob eine Genehmigung seitens des Landkreises Lüchow-Dannenbergs notwendig ist.

 

Von der Verwaltung wurden vor einiger Zeit schon Kosten für einen Abriss ermittelt. Diese beliefen auf 10.000,00 €. Aufgrund der Lage des Aussichtsturms im Biosphärenreservatsgebiet und dem damit verbundenem Zufahrtsverbot für Großgeräte ist ein Abbau des Turms erforderlich, erläutert Herr Hesebeck.

 

Die geforderte Kostenermittlung sagt Herr Hesebeck zu.

 

Rh Wedler ergänzt, dass die Fa. Göhrmann, Harlingen sich für einen kostengünstigen Abbau zur Verfügung gestellt hat.

  

 


Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt die Abriss- und Entsorgungskosten, sowie die Genehmigungserforderlichkeit für einen Abriss des Aussichtsturms in der Klötze zu ermitteln.