Sitzung: 15.09.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 30/0369/2015
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen,
sowie der behördlichen Genehmigungen beabsichtigt die Windpark Zernien UG &
Co. KG die Errichtung eines Windparks südlich des Ortsteils Glieneitz.
Für die Errichtung
des Windparks ist u.a. auch die Nutzung von öffentlichen Flächen, welche sich
im Eigentum der Gemeinde Zernien befinden, notwendig.
Für die Nutzung,
welche im Besonderen die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung und ggf.
den Austausch von Zuwegungen, Anschlussleitungen, Kranstellflächen und
Nebenanlagen beinhaltet, soll der in der Anlage I beigefügte städtebauliche
Vertrag geschlossen werden.
In einer internen
Informationsveranstaltung am 19.08.2015 ist der Vertrag den Ratsmitgliedern
erläutert worden. Aus dieser Veranstaltung hat sich ein zu ändernder Vertragsbestandteil
ergeben, der unter dem Beschlussvorschlag a) aufgeführt ist.
Rf Mahnke merkt an,
dass zuerst die Bürger gefragt werden sollten, bevor Verträge abgeschlossen
werden, damit der Landkreis irgendwann mal tätig werden kann.
Bgm Schulz erläutert,
dass das Ansinnen, dort einen Windpark zu errichten, seit längerer Zeit
besteht. Die verschiedenen Möglichkeiten sind bereits seitens des Landkreises
geprüft worden.
Das interessierte
Unternehmen, das die Zustimmung der jeweiligen Grundbesitzer benötigt, muss die
Verträge abschließen, damit der Landkreis tätig werden kann. Die Bürger können
jederzeit ihren Einspruch geltend machen.
Rf Mahnke weist auf
die Standorte hin, die ihr ungeeignet erscheinen.
Rh Eichhorst
bemerkt, dass eigentlich doch die Betreiber anwesend sein sollten, um
auftretende Fragen zu beantworten.
Bgm Schulz erklärt,
dass es heute lediglich um die Verträge geht. Eine Informationsveranstaltung
auch unter Hinzuziehung der Bürger soll dann stattfinden, wenn die Maßnahme
beginnt. Sollte der Landkreis kein Interesse daran haben, in diesem Bereich
einen Windpark zu fördern, würde die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Rh Eichhorst
spricht evtl. Beteiligungen von Ratsmitgliedern an den zu veräußernden
Grundstücken an.
Bgm Schulz erklärt,
dass keines der Ratsmitglieder hiervon betroffen ist.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat Zernien den
Beschluss:
a) Der § 7 Nutzungsentgelt - Nr.1.5.des
städtebaulichen Vertrages wird wie folgt geändert:
„Recht, Kabel oder
Leitungstrassen zu verlegen: jährlich 0,20 € je laufenden Meter Trasse. Werden
mehrere Kabel in einem einzigen Kabelschacht verlegt, zählen diese
abrechnungstechnisch wie ein Kabel.“
b) Die Gemeinde Zernien schließt mit der
Windpark UG & Co. KG den in der Anlage I zur Vorlage beigefügten
städtebaulichen Vertrag.