Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie der behördlichen Genehmigungen beabsichtigt die Windpark Zernien UG & Co. KG die Errichtung eines Windparks südlich des Ortsteils Glieneitz.

Für die Errichtung des Windparks ist u.a. auch die Nutzung von öffentlichen Flächen, welche sich im Eigentum der Gemeinde Zernien befinden, notwendig.

Für die Nutzung, welche im Besonderen die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung und ggf. den Austausch von Zuwegungen, Anschlussleitungen, Kranstellflächen und Nebenanlagen beinhaltet, soll der in der Anlage I beigefügte städtebauliche Vertrag geschlossen werden.

 

In einer internen Informationsveranstaltung am 19.08.2015 ist der Vertrag den Ratsmitgliedern erläutert worden. Aus dieser Veranstaltung hat sich ein zu ändernder Vertragsbestandteil ergeben, der unter dem Beschlussvorschlag a) aufgeführt ist.

 

Rf Mahnke merkt an, dass zuerst die Bürger gefragt werden sollten, bevor Verträge abgeschlossen werden, damit der Landkreis irgendwann mal tätig werden kann.

Bgm Schulz erläutert, dass das Ansinnen, dort einen Windpark zu errichten, seit längerer Zeit besteht. Die verschiedenen Möglichkeiten sind bereits seitens des Landkreises geprüft worden.

Das interessierte Unternehmen, das die Zustimmung der jeweiligen Grundbesitzer benötigt, muss die Verträge abschließen, damit der Landkreis tätig werden kann. Die Bürger können jederzeit ihren Einspruch geltend machen.

Rf Mahnke weist auf die Standorte hin, die ihr ungeeignet erscheinen.

Rh Eichhorst bemerkt, dass eigentlich doch die Betreiber anwesend sein sollten, um auftretende Fragen zu beantworten.

Bgm Schulz erklärt, dass es heute lediglich um die Verträge geht. Eine Informationsveranstaltung auch unter Hinzuziehung der Bürger soll dann stattfinden, wenn die Maßnahme beginnt. Sollte der Landkreis kein Interesse daran haben, in diesem Bereich einen Windpark zu fördern, würde die Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Rh Eichhorst spricht evtl. Beteiligungen von Ratsmitgliedern an den zu veräußernden Grundstücken an.

Bgm Schulz erklärt, dass keines der Ratsmitglieder hiervon betroffen ist.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Zernien den

 

 

 


Beschluss:

a)      Der § 7 Nutzungsentgelt - Nr.1.5.des städtebaulichen Vertrages wird wie folgt geändert:

„Recht, Kabel oder Leitungstrassen zu verlegen: jährlich 0,20 € je laufenden Meter Trasse. Werden mehrere Kabel in einem einzigen Kabelschacht verlegt, zählen diese abrechnungstechnisch wie ein Kabel.“

 

b)      Die Gemeinde Zernien schließt mit der Windpark UG & Co. KG den in der Anlage I zur Vorlage beigefügten städtebaulichen Vertrag.