Sitzung: 08.09.2015 Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4
Vorlage: 31/0303/2015
Frau Demmer
erläutert, dass mit Schreiben vom 28.05.2015 Herr Schneeberg, Hitzacker (Elbe),
Interesse am Kauf des Flurstückes 3/33, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, sowie an
einer Teilfläche aus dem Flurstück 3/34, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, bekundet
hat. In dem genannten Schreiben bittet Herr Schneeberg um Mitteilung der
Grundstücksgröße sowie des Kaufpreises. Bei einem Erwerb der genannten Flächen
würde sich Herr Schneeberg verpflichten, auf seine Kosten die Reste der
Riesenkastanie zu beseitigen, zwei Info-Tafeln mit der Historie der
Riesenkastanie aufzustellen, und zwar eine Tafel auf dem Platz der ehemaligen
Riesenkastanie und eine Tafel an dem Zögling der Riesenkastanie.
Der Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) liegt in diesem
Bereich bei 38,00 Euro für Grundstücke in einer Größe von 1.000 m². Da die
Grundstücke jedoch nur 500 m² bzw. 79 m² betragen, muss hier eine Umrechnung
nach dem Umrechnungskoeffizienten erfolgen, demnach liegt der Preis pro m² bei
42,18 Euro.
Für das Grundstück 3/34 hat es in den Jahren 2010/2011 eine Förderung gegeben. Die
sich aus dem Förderbescheid ergebenen Verpflichtungen und Fristen sind dem
Käufer im Rahmen eines möglichen Kaufvertrages
aufzuerlegen.
Rh Wedler erklärt, dass er grundsätzlich gegen die
Veräußerung eines so wichtigen touristischen Grundstückes ist. Egal an welche
Person.
Herr Wieczorek unterstützt diese Meinung und findet es
wichtig das Grundstück in öffentlicher Hand zu belassen. Er appelliert jedoch
an die Verwaltung, dass zur Verkehrssicherung kurzfristig einige Maßnahmen
durchgeführt werden sollten.
Rh Dr. Jastram merkt an, dass die Einwohner der Stadt wissen,
was es mit den Resten der Riesenkastanie auf sich hat, Gäste und Touristen
nicht. Es müssen dringend auch die Informationstafeln her. Ein Beschluss dazu
wurde bereits vor Monaten gefasst.
Er verliest den Beschluss vom 01.10.2014.
Frau Baron erläutert, dass die Verwaltung in diesem Fall noch
nicht tätig wurde aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Hitzacker
bis in den Juni diesen Jahres hinein und dann lag das bekannte Kaufangebot vor,
welches die Aufstellung von Informationstafeln beinhaltet. Frau Baron möchte
hier nun natürlich das Ergebnis der Politk abwarten, bevor sie Entwürfe und
mögliche Angebote einholt.
Rh Guhl ist der Ansicht, dass ein Verkauf dieser Fläche ohne
eine öffentliche Ausschreibung sowieso nicht möglich ist.
Rh Schulz teilt diese Ansicht und ist weiter der Meinung,
dass gar kein Verkauf stattfinden sollte.
Allerdings sollte der Beschluss umgesetzt und die besagten
Tafeln aufgestellt werden.
Rh Wedler stellt noch einmal klar, dass auf der besagten
Fläche aufgrund der Fördermittel bis 2027 keine baulichen Veränderungen
stattfinden dürfen, dies müsste bei einem Verkauf berücksichtigt werden. Sollte
ein Verkauf in Frage kommen, dann nur mit öffentlicher Ausschreibung.
AV Grantz stellt den Antrag, dass die Beschlussempfehlung
dementsprechend geändert wird.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Das Flurstück 3/33
der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine
Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück
Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² wird öffentlich zum
Verkauf angeboten.
Abgelehnt