Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4

Frau Demmer erläutert, dass mit Schreiben vom 28.05.2015 Herr Schneeberg, Hitzacker (Elbe), Interesse am Kauf des Flurstückes 3/33, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, sowie an einer Teilfläche aus dem Flurstück 3/34, Flur 1, Gemarkung Hitzacker, bekundet hat. In dem genannten Schreiben bittet Herr Schneeberg um Mitteilung der Grundstücksgröße sowie des Kaufpreises. Bei einem Erwerb der genannten Flächen würde sich Herr Schneeberg verpflichten, auf seine Kosten die Reste der Riesenkastanie zu beseitigen, zwei Info-Tafeln mit der Historie der Riesenkastanie aufzustellen, und zwar eine Tafel auf dem Platz der ehemaligen Riesenkastanie und eine Tafel an dem Zögling der Riesenkastanie.

 

Der Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) liegt in diesem Bereich bei 38,00 Euro für Grundstücke in einer Größe von 1.000 m². Da die Grundstücke jedoch nur 500 m² bzw. 79 m² betragen, muss hier eine Umrechnung nach dem Umrechnungskoeffizienten erfolgen, demnach liegt der Preis pro m² bei 42,18 Euro.

 

Für das Grundstück 3/34 hat es in den  Jahren 2010/2011 eine Förderung gegeben. Die sich aus dem Förderbescheid ergebenen Verpflichtungen und Fristen sind dem Käufer im Rahmen eines möglichen Kaufvertrages  aufzuerlegen.

 

Rh Wedler erklärt, dass er grundsätzlich gegen die Veräußerung eines so wichtigen touristischen Grundstückes ist. Egal an welche Person.

 

Herr Wieczorek unterstützt diese Meinung und findet es wichtig das Grundstück in öffentlicher Hand zu belassen. Er appelliert jedoch an die Verwaltung, dass zur Verkehrssicherung kurzfristig einige Maßnahmen durchgeführt werden sollten.

 

Rh Dr. Jastram merkt an, dass die Einwohner der Stadt wissen, was es mit den Resten der Riesenkastanie auf sich hat, Gäste und Touristen nicht. Es müssen dringend auch die Informationstafeln her. Ein Beschluss dazu wurde bereits vor Monaten gefasst.

Er verliest den Beschluss vom 01.10.2014.

 

Frau Baron erläutert, dass die Verwaltung in diesem Fall noch nicht tätig wurde aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Hitzacker bis in den Juni diesen Jahres hinein und dann lag das bekannte Kaufangebot vor, welches die Aufstellung von Informationstafeln beinhaltet. Frau Baron möchte hier nun natürlich das Ergebnis der Politk abwarten, bevor sie Entwürfe und mögliche Angebote einholt.

 

Rh Guhl ist der Ansicht, dass ein Verkauf dieser Fläche ohne eine öffentliche Ausschreibung sowieso nicht möglich ist.

 

Rh Schulz teilt diese Ansicht und ist weiter der Meinung, dass gar kein Verkauf stattfinden sollte.

Allerdings sollte der Beschluss umgesetzt und die besagten Tafeln aufgestellt werden.

 

Rh Wedler stellt noch einmal klar, dass auf der besagten Fläche aufgrund der Fördermittel bis 2027 keine baulichen Veränderungen stattfinden dürfen, dies müsste bei einem Verkauf berücksichtigt werden. Sollte ein Verkauf in Frage kommen, dann nur mit öffentlicher Ausschreibung.

 

AV Grantz stellt den Antrag, dass die Beschlussempfehlung dementsprechend geändert wird.

 

Der Ausschuss gibt folgende    

 


Beschlussempfehlung:

Das Flurstück 3/33 der Gemarkung Hitzacker, Flur 1, mit einer Größe von 79 m² sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 3/34 der Gemarkung Hitzacker (Grundstück Riesenkastanie), Flur 1, mit einer Größe von ca. 500 m² wird öffentlich zum Verkauf angeboten.

 

Abgelehnt