Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

a)                  Der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am 07.07.2015 die anliegende Änderung der Unternehmenssatzung empfohlen.

Hintergrund der Änderung ist, dass der Verwaltungsrat bei der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers keinen Entscheidungsspielraum hat, daher ist die in der Satzung festgelegte Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates überflüssig.

Zuständig ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA), welches drei Möglichkeiten hat:

1.)                RPA prüft selbst

2.)                RPA beauftragt einen Dritten mit der Prüfung

3.)                Der zu prüfende Betrieb sucht selbst nach einem Prüfer und macht dem RPA einen Vorschlag zur Genehmigung. Hierbei befindet sich der Betrieb im Vergaberecht und muss dazu Kriterien festlegen, an die man dann auch gebunden ist.

Die Beschlussfassung über diese Satzung obliegt dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

b)                 In der gleichen Sitzung des Verwaltungsrates wurde die Thematik der Sitzungsgelder der Verwaltungsratsmitglieder angesprochen. In § 6 Abs. 12 der Unternehmenssatzung ist geregelt, dass diese an Sitzungsgeld das zweifache desjenigen bei der Samtgemeinde bekommen. Bis heute bekommen die VR-Mitglieder beim WV 30,00 Euro, die Mitglieder des Samtgemeinderates jedoch seit einiger Zeit 20,00 Euro, so dass beim Wasserverband 40,00 Euro gezahlt werden müssen.

Es soll darüber diskutiert werden, ob diese Regelung beibehalten oder geändert (z.B. auf das 1,5 fache) werden soll. Eine Änderung wäre für die Zukunft, etwa ab dem 01.01.2016 denkbar, eine Beibehaltung der bisherigen Regelung ist aber genauso gut möglich.

 

Rh Guhl beantragt, dass die Höhe des Sitzungsgeldes nicht mehr das zweifache betragen sollte, sondern an die Höhe des Sitzungsgeldes des Samtgemeinderates angepasst werden. Dieser beträgt derzeit 20 €.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Die 1. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird beschlossen.

 

 

b)      Die Höhe des Sitzungsgeldes soll der Höhe des Sitzungsgeldes des Samtgemeinderates entsprechen.