Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/0332/2015
a)
Der
Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner
Sitzung am 07.07.2015 die anliegende Änderung der Unternehmenssatzung
empfohlen.
Hintergrund der
Änderung ist, dass der Verwaltungsrat bei der Beauftragung eines
Wirtschaftsprüfers keinen Entscheidungsspielraum hat, daher ist die in der
Satzung festgelegte Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates überflüssig.
Zuständig ist das
Rechnungsprüfungsamt (RPA), welches drei Möglichkeiten hat:
1.)
RPA
prüft selbst
2.)
RPA
beauftragt einen Dritten mit der Prüfung
3.)
Der zu
prüfende Betrieb sucht selbst nach einem Prüfer und macht dem RPA einen
Vorschlag zur Genehmigung. Hierbei befindet sich der Betrieb im Vergaberecht
und muss dazu Kriterien festlegen, an die man dann auch gebunden ist.
Die
Beschlussfassung über diese Satzung obliegt dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.
b)
In der
gleichen Sitzung des Verwaltungsrates wurde die Thematik der Sitzungsgelder der
Verwaltungsratsmitglieder angesprochen. In § 6 Abs. 12 der Unternehmenssatzung
ist geregelt, dass diese an Sitzungsgeld das zweifache desjenigen bei der
Samtgemeinde bekommen. Bis heute bekommen die VR-Mitglieder beim WV 30,00 Euro,
die Mitglieder des Samtgemeinderates jedoch seit einiger Zeit 20,00 Euro, so
dass beim Wasserverband 40,00 Euro gezahlt werden müssen.
Es soll darüber
diskutiert werden, ob diese Regelung beibehalten oder geändert (z.B. auf das
1,5 fache) werden soll. Eine Änderung wäre für die Zukunft, etwa ab dem
01.01.2016 denkbar, eine Beibehaltung der bisherigen Regelung ist aber genauso
gut möglich.
Rh Guhl beantragt,
dass die Höhe des Sitzungsgeldes nicht mehr das zweifache betragen sollte,
sondern an die Höhe des Sitzungsgeldes des Samtgemeinderates angepasst werden.
Dieser beträgt derzeit 20 €.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die 1. Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird
beschlossen.
b) Die Höhe des Sitzungsgeldes soll der Höhe
des Sitzungsgeldes des Samtgemeinderates entsprechen.