Sitzung: 23.07.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Bgm Beckmann teilt mit,
dass ehrenamtliche Bürgermeister, die gleichzeitig Gemeindedirektoren sind,
rückwirkend ihre Auswandentschädigung versteuern müssen. Dieses hat die
Personalstelle der Sg-Verwaltung mitgeteilt. Es muss im Einzelfall geprüft
werden, welche Beträge hier anfallen werden. Lt Aussage SgBgm Meyer sind diese
Kosten im Zweifel durch die Kommune zu tragen.