Bgm Beckmann teilt mit, dass ehrenamtliche Bürgermeister, die gleichzeitig Gemeindedirektoren sind, rückwirkend ihre Auswandentschädigung versteuern müssen. Dieses hat die Personalstelle der Sg-Verwaltung mitgeteilt. Es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Beträge hier anfallen werden. Lt Aussage SgBgm Meyer sind diese Kosten im Zweifel durch die Kommune zu tragen.