Sitzung: 14.07.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
die Deutsche Rentenversicherung eine Prüfung hinsichtlich der Betragspflicht
für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister durchgeführt hat.
Es wurde beanstandet, dass
die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters sowie aller Reisekostenpauschalen
und ähnlichem der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung unterliegen und nicht gezahlt wurden. Die bisherige Praxis
der Auszahlung der Aufwandsentschädigungen ist somit nicht mehr zulässig. Für
die Gemeinde Zernien sind die Beiträge rückwirkend seit der konstituierenden
Sitzung am 02.11.2011 nachzuzahlen. Die Forderung der Rentenversicherung
beläuft sich auf insgesamt 3.543,68 €-