Bgm Schulz berichtet, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Prüfung hinsichtlich der Betragspflicht für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister durchgeführt hat.

Es wurde beanstandet, dass die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters sowie aller Reisekostenpauschalen und ähnlichem der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterliegen und nicht gezahlt wurden. Die bisherige Praxis der Auszahlung der Aufwandsentschädigungen ist somit nicht mehr zulässig. Für die Gemeinde Zernien sind die Beiträge rückwirkend seit der konstituierenden Sitzung am 02.11.2011 nachzuzahlen. Die Forderung der Rentenversicherung beläuft sich auf insgesamt 3.543,68 €-