Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Zur Herstellung eines benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweges ist es notwendig im Bereich des Penny Marktes den vorhandenen Geh- und Radweg um 50 cm zu verbreitern. Die gesetzlichen Voraussetzungen schreiben im innerörtlichen Bereich eine Breite von 2,50 m vor. Aufgrund des fehlenden Eigentums in diesem Bereich konnte bislang keine Verbreiterung vorgenommen werden. Nach langwierigen Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft ist es jetzt möglich die benötigte Fläche zu erwerben.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte die Fläche erworben und der  Geh- und Radweg auf die gesetzlich vorgeschriebene Breite verbreitert werden.

Der Erwerb benötigt das Einverständnis aller 8 Teileigentümer. Bei positivem Beschluss wird der Verwalter eine Eigentümerversammlung einberufen und den Verkauf beschließen lassen.

 

Rh Herzog erläutert, dass es bislang immer schwierig war, das Grundstück zu erwerben, da nicht alle 8 Teileigentümer zugestimmt haben. Rh Herzog möchte gerne beantwortet haben, wie es auf einaml zu der Verkaufsbereitschaft aller Eigentümer kommt und wie der Kaufpreis von 20,00 € je m² zustande gekommen ist.

Außerdem äußert er seine Bedenken, dass der Radweg vom Abdriften bedroht ist, da der Rand immer weiter absacken wird.

 

Herr Kern kann diese Fragen leider nicht beantworten. Jedoch geht er davon aus, dass es immer wieder versucht wurde, das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft zu erhalten.

Der Kaufpreis i.H.v. 20,00 € pro m² ist die Forderung der Eigentümergesellschaft.

 

AV Kelm lässt über den Erwerb des Teilstückes abstimmen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Von der Eigentümergemeinschaft ‚Am Werder 2‘ wird ein Teil des Flurstückes 31/56 der Flur 4 in der Gemarkung Dannenberg erworben.

Das Teilstück hat eine Größe von ca. 100 m². Der Kaufpreis beträgt 20,00 € je m².