Rh Herzog legt dar, dass sich der Landrat in Bezug auf die Breimeier-Variante des Streckenausbaus seiner Meinung nach  unlauter und gegen die Rechtslage im Dialogforum äußere. Er vertrete dort die Meinung, die Breimeier-Variante sei durch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) abgedeckt. Dieses sei aber, so Rh Herzog, rechtlich dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) untergeordnet das wiederum diese Streckenführung nicht vorsehe. Die Beschlüsse aus der Elbtalaue würden vom Landrat rechtlich angezweifelt.

Rh Herzog möchte wissen, ob dies soweit bekannt ist und wie diese Wiedersprüche dargestellt werden können.

StDir Meyer erwidert, dass der Sachverhalt bekannt ist. Der Landrat hat die Beschlüsse der Städte und der Samtgemeinde angefordert. Die Positionen der Resolutionen werden beim Dialogforum nach Möglichkeit vorgetragen. Für die nächste Sitzung stehen nur Verfahrensfragen auf der Tagesordnung.

Sollten die Beschlüsse beanstandet werden, wird dagegen rechtlich vorgegangen.

 

Gemäß dem RROP Lüneburg, so St Dir Meyer, ist dort ein Ausbau nach dem Breimeier-Vorschlag nicht möglich.