Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Rf Molter stellt folgende
Anfrage: Welche Forderung ist an den Schützenverein ergangen? Hat der
Schützenverein bereits gezahlt?
Sachverhalt:
Die Gemeinde Göhrde wurde
vom Schützenverein Metzingen bei Nutzung des Schützenhauses zum Zwecke von
Gemeinderatssitzung um Nutzungsentgeld aufgefordert! Aus Geldmangel konnte die
Gemeinde seitdem keine Sitzungen im Schützenhaus in Metzingen abhalten.
Der Schützenverein nutzt
bei jedem Schützenfest das angemietete Gelände des Kinderspielplatzes der
Gemeinde Göhrde. Da die Gemeinde das Gelände auch finanziell unterhalten muss,
wird die Gemeinde sicherlich einen Pachtpreis vom Schützenverein einfordern
müssen.
Bgm Stegemann erklärt, dass
kein Antrag für eine Pachtzahlung des Schützenvereins vorliegt und daher bisher
auch keine Zahlungen erfolgten.