Rf Molter stellt folgende Anfrage: Welche Forderung ist an den Schützenverein ergangen? Hat der Schützenverein bereits gezahlt?

Sachverhalt:

Die Gemeinde Göhrde wurde vom Schützenverein Metzingen bei Nutzung des Schützenhauses zum Zwecke von Gemeinderatssitzung um Nutzungsentgeld aufgefordert! Aus Geldmangel konnte die Gemeinde seitdem keine Sitzungen im Schützenhaus in Metzingen abhalten.

 

Der Schützenverein nutzt bei jedem Schützenfest das angemietete Gelände des Kinderspielplatzes der Gemeinde Göhrde. Da die Gemeinde das Gelände auch finanziell unterhalten muss, wird die Gemeinde sicherlich einen Pachtpreis vom Schützenverein einfordern müssen.

 

Bgm Stegemann erklärt, dass kein Antrag für eine Pachtzahlung des Schützenvereins vorliegt und daher bisher auch keine Zahlungen erfolgten.