Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Rf Molter trägt ihre
Anfrage vor. Bei der Verwaltung wurde eine Nachfrage oder Antrag vom
Beregnungsverband auf einen Durchschuss (zur Durchführung einer Wasserleitung)
der Gemeindestraße nachgefragt. Es erfolgte aber kein Durchbruch, sondern ein
Aufbruch der Straße! Hat die Gemeinde mit dem Beregnungsverband Vereinbarungen
über Spätfolgen vereinbart?
Bgm Stegemann erklärt, dass
es sich hier um eine Falschinformation handelt und bittet Rh Goebel als
Verbandsvorsteher des Beregnungsverbandes den Sachstand zu erläutern. Rh Goebel
erklärt, dass die alte Leitung aus den 70er Jahren unter der Straße kaputt
gegangen ist und daher eine Anfrage an die Samtgemeinde gestellt hat, wie
dieser Schaden behoben werden kann. Herr Peukert erklärte, dass hier ein
Aufschnitt erforderlich ist. Der Schaden wurde der Versicherung des
Beregnungsverbandes gemeldet und nach Bauvorschrift behoben. Eine Abstimmung
mit dem Bgm Stegemann erfolgte, nachdem er eine Rücksprache dazu mit Herr
Peukert hatte.
Eine Vereinbarung über
Folgekosten wurde nicht getroffen.