Rf Molter trägt ihre Anfrage vor. Bei der Verwaltung wurde eine Nachfrage oder Antrag vom Beregnungsverband auf einen Durchschuss (zur Durchführung einer Wasserleitung) der Gemeindestraße nachgefragt. Es erfolgte aber kein Durchbruch, sondern ein Aufbruch der Straße! Hat die Gemeinde mit dem Beregnungsverband Vereinbarungen über Spätfolgen vereinbart?

 

Bgm Stegemann erklärt, dass es sich hier um eine Falschinformation handelt und bittet Rh Goebel als Verbandsvorsteher des Beregnungsverbandes den Sachstand zu erläutern. Rh Goebel erklärt, dass die alte Leitung aus den 70er Jahren unter der Straße kaputt gegangen ist und daher eine Anfrage an die Samtgemeinde gestellt hat, wie dieser Schaden behoben werden kann. Herr Peukert erklärte, dass hier ein Aufschnitt erforderlich ist. Der Schaden wurde der Versicherung des Beregnungsverbandes gemeldet und nach Bauvorschrift behoben. Eine Abstimmung mit dem Bgm Stegemann erfolgte, nachdem er eine Rücksprache dazu mit Herr Peukert hatte.

 

Eine Vereinbarung über Folgekosten wurde nicht getroffen.