Rf Molter stellt folgende Anfrage zur Nutzung des Wappens der Gemeinde Göhrde:

Seit wann führt die Gemeinde Göhrde eine Gemeindefahne?

Kann das Hoheitsabzeichen der Gemeinde Göhrde von Jedermann und Frau benutzt werden?

Wer hat die Göhrdefahne, die in Schmessau auf Gemeindegrund weht, erdacht oder gestaltet?

Gehört der Fahnenmast, der auf Gemeindland in Schmessau steht, der Gemeinde?

 

Ferner erläutert Rf Molter, dass ein schriftlicher Antrag zur Gestaltung einer Gemeindefahne dem Gemeinderat schriftlich übersandt wird. Eine Nutzungsvorgabe des Hoheitsabzeichens muss vom Gemeinderat erarbeitet werden.

 

Bgm Stegemann erklärt, dass die Fahne und der Fahnenmast Christof Goebel als Ratsmitglied gehören. Rh Goebel erklärt dazu, dass die Fahne selbst gestaltet wurde. Ziel ist es, identitätsstiftend für die Gemeinde Göhrde zu wirken. Die Grundstückseigentümerfrage wurde vorab nicht geklärt. Eine Prüfung, ob das Wappen so genutzt werden durfte, ist nicht erfolgt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Hierzu gilt § 22 Satz 1 NKomVG „Die Kommunen führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Sie sind berechtigt, diese zu ändern oder neu anzunehmen.“

 

In den Erläuterung heißt es: Die Kommune kann Dritten die Verwendung ihres Wappens gestatten.