Sitzung: 20.07.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 04/0298/2015
Ursula Fallapp erläutert:
Das
Gebäude Lange Str. 6 in Dannenberg (Elbe) soll einer umfassenden Sanierungsmaßnahme
unterzogen werden. Familie Felber beabsichtigt die Sanierung des Daches und des
straßenseitigen Fachwerkgiebels. Das Geschäftshaus in der Langen Str. 6 steht
unter Denkmalschutz. Die Holzhandels- und Baugesellschaft Tiede hat für die
Maßnahmen einen Gesamtinvestitionsbetrag von 90.585,29 € errechnet. Nach der
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Gewährung von Zuschüssen zur
Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen können Maßnahmen
im Rahmen der Fassadenrenovierung bezuschusst werden. Dazu gehören:
·
Fassadenflächen und Giebelflächen säubern, vorbehandeln,
ausbessern, streichen etc.;
·
die Behandlung von Sockelflächen;
·
das Streichen von Türen;
·
der Einbau von neuen Fenstern sowie das Streichen von Fenstern;
·
die Behandlung und das Streichen von Dachrinnen und Fallrohren;
·
die Lohnkosten der Handwerker;
·
die Dacherneuerung
·
sowie Gebührenfestsetzung für Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser
Richtlinie.
Die von
der Fa. Tiede aufgelisteten Kosten unterliegen der Förderfähigkeit. Nach der
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für die Gewährung von Zuschüssen zur
Renovierung und Erneuerung von Fassaden sowie für Werbeanlagen hat der
Eigentümer einen formlosen Antrag auf Bezuschussung mit einem Kostenvoranschlag
einzureichen. Diese Unterlagen liegen vor.
Die
Bemessung des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der Gesamtkosten.
Grundsätzlich werden 10 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00
€, an Zuschüssen gewährt. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen
werden.
Nach
Aussicht der Verwaltung ist dieses denkmalgeschützte Gebäude erhaltenswert und
daher ein begründeter Einzelfall, um von den Rahmenbedingungen hinsichtlich der
Zuschusshöhe nach der Richtlinie abzuweichen.
Die
Verwaltung schlägt vor, der Familie Felber für die Sanierung des Gebäudes Lange
Str. 6 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren.
Der
Betrag in Höhe von 2000,00 € steht im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 zur
Verfügung.
Kurt
Herzog bittet um Erläuterung, ob bereits anderen Grundstückseigentümern
Zuschussbeträge zugesagt wurden.
Dies
wird verneint.
Einstimmig
empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden
Beschluss:
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt dem Eigentümer des Gebäudes Lange Str. 6 in
Dannenberg (Elbe) für die Sanierung des Daches und der Fassade einen Zuschuss
in Höhe von 2.000,00 €.