AV Walter erfragt ob eine Holzfällung in dem Biosphärenreservat während der Brut- und Setzzeit zulässig ist. 

Grundsätzlich ist eine Fällung von Bäumen im Gebietsteil C ausgeschlossen, auch außerhalb der Brut- und Setzzeit, entgegnet FBL Hesebeck.

Eine Fällung von Bäumen die die Sicherheit gefährden ist in Verbindung mit Ersatzanpflanzungen gestattet. Genehmigungen hierzu erteilt die Biosphärenreservatsverwaltung.  

 

Anmerkung:

Im Gebietsteil C sind nach § 10 NElbtBRG alle Handlungen verboten, die den Gebietsteil oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.

Konkret ist Folgendes geregelt:

 

-       Die Flächen dürfen nicht abseits der Wege betreten werden, und Hunde sind an der Leine zu führen.

-       Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind sämtliche Wege für den öffentlichen Autoverkehr gesperrt.

-       Reiten ist nur auf den gekennzeichneten Reitwegen gestattet.

-       Lärm, etwa durch laute Musik, ist zu vermeiden.

-       Feuer darf nur an gekennzeichneten Stellen angezündet werden.

-       Pflanzen und Tiere dürfen nicht gestört und nicht aus dem Gebiet entnommen werden.