Sitzung: 01.07.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
AV Walter erfragt ob eine
Holzfällung in dem Biosphärenreservat während der Brut- und Setzzeit zulässig
ist.
Grundsätzlich ist eine
Fällung von Bäumen im Gebietsteil C ausgeschlossen, auch außerhalb der Brut-
und Setzzeit, entgegnet FBL Hesebeck.
Eine Fällung von Bäumen die
die Sicherheit gefährden ist in Verbindung mit Ersatzanpflanzungen gestattet.
Genehmigungen hierzu erteilt die Biosphärenreservatsverwaltung.
Anmerkung:
Im Gebietsteil C sind nach
§ 10 NElbtBRG alle Handlungen verboten, die den Gebietsteil oder einzelne
seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
Konkret ist Folgendes
geregelt:
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Die Flächen dürfen nicht abseits
der Wege betreten werden, und Hunde sind an der Leine zu führen.
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Von wenigen Ausnahmen
abgesehen sind sämtliche Wege für den öffentlichen Autoverkehr gesperrt.
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Reiten ist nur auf den
gekennzeichneten Reitwegen gestattet.
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Lärm, etwa durch laute
Musik, ist zu vermeiden.
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Feuer darf nur an
gekennzeichneten Stellen angezündet werden.
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Pflanzen und Tiere dürfen
nicht gestört und nicht aus dem Gebiet entnommen werden.