Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Stellv. Bgm Struck hat einen schriftlichen Antrag hinsichtlich der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners gestellt. Dieser ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Er erläutert seinen Antrag und zeigt allen Anwesenden ein von ihm aufgenommenes Video. Dieses beinhaltet die Durchführung einer Sprühmaßnahme seitens der Straßenmeisterei an der Landesstraße in Groß Gusborn, die seiner Meinung nach völlig unsachgemäß ausgeführt worden ist. Aus diesem Grund bittet er den Rat der Gemeinde einen Beschluss zu fassen, der anderen Institutionen Bekämpfungsmaßnahmen untersagt.

Die Samtgemeindeverwaltung hat dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bürgermeister in der Samtgemeinde Elbtalaue waren sich in ihrer Dienstversammlung am 10.12.2014 einig, sich in diesem Jahr nicht an der kreisweiten Bekämpfungsaktion durch Besprühen der Eichen mit Dipel-Es zu beteiligen. Es sollte abgewartet werden, wie die Bekämpfung in den letzten Jahren gewirkt hat und nur im Einzelfall punktuell Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zum Jahresende soll ein Resümee  gezogen werden.

 

Ebenso hat der Landkreis in diesem Jahr die Eichen entlang der Kreisstraßen nicht behandeln lassen.

 

Das Besprühen von Eichen ist in den Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) auch in diesem Jahr vorgenommen worden. Die Bekämpfungsaktion in diesen Samtgemeinden müsste inzwischen abgeschlossen sein.

Möglicherweise haben einzelne Grundstückseigentümer aus der Samtgemeinde Elbtalaue  Aufträge zum Besprühen ihrer Eichen erteilt.

 

Bisher sind keine Meldungen für die Gemeinde Gusborn eingegangen, die Maßnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfordern.

 

Es ist nicht zulässig, anderen Behörden Präventivmaßnahmen, wie das Besprühen der Eichen, zu verbieten. Dieses liegt in der Entscheidung des Straßenbaulastträgers oder Grundstückseigentümers, zumal  durch Allergien gesundheitliche Gefahren bei Menschen und Tieren durch den Eichenprozessionsspinner auftreten können.

 

Die Gemeinde kann nur für ihre Liegenschaften den Beschluss fassen, auch künftig keine vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr könnte es erforderlich werden, Nester professionell zu beseitigen.

 

Bgm Beckmann erwähnt, er habe bezüglich der durchgeführten Maßnahmen ein Gespräch mit der Straßenmeisterei geführt. Die Straßenmeisterei hat die Sachlage erläutert und mitgeteilt, dass die Bekämpfungsmaßnahme nach Feststellen der Witterungsbedingungen eingestellt worden ist.

Im Rat entsteht eine Diskussion darüber, ob man Bekämpfungsmaßnahmen untersagen kann.

Rh Ringel erläutert aus seiner Sicht als Mitarbeiter der Straßenmeisterei ebenfalls, dass die Sprühaktion, die die Straßenmeisterei über eine Drittfirma hat durchführen lassen, wieder eingestellt wurde, da die Witterungsverhältnisse dieses nicht zuließen. Fakt ist aber, dass es weiterhin Befall des Eichenprozessionsspinners gibt, der bekämpft werden muss. Er hätte sich von stellv. Bgm Struck allerdings gewünscht, dass dieser die Firma direkt auf seine Wahrnehmungen hingewiesen hätte, statt mit einem Videogerät hinterherzufahren und die Aktion zu filmen.

 

Bgm Beckmann hält die von der Verwaltung dargestellte Rechtslage für eindeutig und bittet stellv. Bgm Struck, seinen Antrag zurückzuziehen. Dieser hält jedoch an seinem Antrag fest und bittet um Abstimmung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag des stellv. Bgm Struck:

Die Gemeinde Gusborn fordert die zuständigen Behörden auf, ab sofort und bis auf weiteres keinerlei Bekämpfungsmaßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner auf dem Gebiet der Gemeinde Gusborn vorzunehmen.