Sitzung: 23.07.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 40/0294/2015
Stellv. Bgm Struck
hat einen schriftlichen Antrag hinsichtlich der Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners gestellt. Dieser ist allen Ratsmitgliedern
zugegangen. Er erläutert seinen Antrag und zeigt allen Anwesenden ein von ihm
aufgenommenes Video. Dieses beinhaltet die Durchführung einer Sprühmaßnahme
seitens der Straßenmeisterei an der Landesstraße in Groß Gusborn, die seiner
Meinung nach völlig unsachgemäß ausgeführt worden ist. Aus diesem Grund bittet
er den Rat der Gemeinde einen Beschluss zu fassen, der anderen Institutionen
Bekämpfungsmaßnahmen untersagt.
Die
Samtgemeindeverwaltung hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Die Bürgermeister
in der Samtgemeinde Elbtalaue waren sich in ihrer Dienstversammlung am
10.12.2014 einig, sich in diesem Jahr nicht an der kreisweiten
Bekämpfungsaktion durch Besprühen der Eichen mit Dipel-Es zu beteiligen. Es
sollte abgewartet werden, wie die Bekämpfung in den letzten Jahren gewirkt hat
und nur im Einzelfall punktuell Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zum
Jahresende soll ein Resümee gezogen
werden.
Ebenso hat der
Landkreis in diesem Jahr die Eichen entlang der Kreisstraßen nicht behandeln
lassen.
Das Besprühen von
Eichen ist in den Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) auch in diesem
Jahr vorgenommen worden. Die Bekämpfungsaktion in diesen Samtgemeinden müsste
inzwischen abgeschlossen sein.
Möglicherweise
haben einzelne Grundstückseigentümer aus der Samtgemeinde Elbtalaue Aufträge zum Besprühen ihrer Eichen erteilt.
Bisher sind keine
Meldungen für die Gemeinde Gusborn eingegangen, die Maßnahmen aus Gründen der
Gefahrenabwehr erfordern.
Es ist nicht
zulässig, anderen Behörden Präventivmaßnahmen, wie das Besprühen der Eichen, zu
verbieten. Dieses liegt in der Entscheidung des Straßenbaulastträgers oder
Grundstückseigentümers, zumal durch
Allergien gesundheitliche Gefahren bei Menschen und Tieren durch den
Eichenprozessionsspinner auftreten können.
Die Gemeinde kann
nur für ihre Liegenschaften den Beschluss fassen, auch künftig keine
vorbeugenden Maßnahmen durchzuführen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr könnte es
erforderlich werden, Nester professionell zu beseitigen.
Bgm Beckmann
erwähnt, er habe bezüglich der durchgeführten Maßnahmen ein Gespräch mit der
Straßenmeisterei geführt. Die Straßenmeisterei hat die Sachlage erläutert und
mitgeteilt, dass die Bekämpfungsmaßnahme nach Feststellen der
Witterungsbedingungen eingestellt worden ist.
Im Rat entsteht
eine Diskussion darüber, ob man Bekämpfungsmaßnahmen untersagen kann.
Rh Ringel erläutert
aus seiner Sicht als Mitarbeiter der Straßenmeisterei ebenfalls, dass die
Sprühaktion, die die Straßenmeisterei über eine Drittfirma hat durchführen
lassen, wieder eingestellt wurde, da die Witterungsverhältnisse dieses nicht
zuließen. Fakt ist aber, dass es weiterhin Befall des Eichenprozessionsspinners
gibt, der bekämpft werden muss. Er hätte sich von stellv. Bgm Struck allerdings
gewünscht, dass dieser die Firma direkt auf seine Wahrnehmungen hingewiesen
hätte, statt mit einem Videogerät hinterherzufahren und die Aktion zu filmen.
Bgm Beckmann hält
die von der Verwaltung dargestellte Rechtslage für eindeutig und bittet stellv.
Bgm Struck, seinen Antrag zurückzuziehen. Dieser hält jedoch an seinem Antrag
fest und bittet um Abstimmung.
Beschlussvorschlag
des stellv. Bgm Struck:
Die Gemeinde Gusborn fordert die zuständigen Behörden auf, ab sofort und
bis auf weiteres keinerlei Bekämpfungsmaßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner
auf dem Gebiet der Gemeinde Gusborn vorzunehmen.