Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Der SSV Gusborn von 1921 e.V. hat mit Datum vom 08.04.2015 einen Zuschussantrag für die Sanierung der Flutlicht- und der Beregnungsanlage gestellt. Als Fördersumme werden 2.000,- € beantragt.

 

In den Haushaltsberatungen wurden 2.000,- € für die Unterhaltung des Sportplatzes eingeplant, um den an der Flutlichtanlage entstandenen Sturmschaden zu beseitigen, falls die Eigenmittel des SSV Gusborn nicht ausreichen (s. Anlage).

 

Das Sanierungsprojekt des SSV Gusborn ist als „Sportstättenbaumaßnahme“ mit einer Gesamtausgabe i.H.v. 14.234,55 € beim LandesSportBund Nds. e.V. beantragt worden, und umfasst sowohl die Flutlicht- als auch die Beregnungsanlage. Es wurden hierfür bereits vom Verein 6.000,- € als Kredit aufgenommen.

 

Der detaillierte Antrag mit Finanzierungsplan wurde in diesem Jahr gestellt, der ursprüngliche Antrag auf Unterstützung bei der Sanierung der beiden Anlagen ist bereits im März 2014 bzw. August 2014 gestellt worden. Für die Sanierung ist investiv kein Geld im Haushalt eingestellt,  die eingeplanten 2.000,- € für Unterhaltungsmaßnahmen können aber zur Deckung des Fehlbedarfes fungieren.

 

Bgm Beckmann weist auf die Diskussion hierzu in der letzten Sitzung am 28.5.15 hin.

Rh Ringel beantragt, wie im Sachverhalt dargestellt („nach Vorlage“) abzustimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Dem SSV Gusborn von 1921 e.V. wird ein Zuschuss für die Sanierung der Flutlicht- und Beregnungsanlage in Höhe von 2.000,- € gewährt.