Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Die 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue wird aufgrund der Bestrebungen der Stadt Dannenberg (Elbe), für den Bereich Querdeich einen Bebauungsplan aufzustellen und eine städtebauliche Entwicklung zu betreiben, notwendig. 

Alle Planungsleistungen sind von der Stadt Dannenberg (Elbe) an das Planungsbüro plan.B vergeben worden.

Aufgrund der Vorkenntnisse, der bereits erarbeiteten Unterlagen zu dem Bebauungsplanverfahren, sowie den Abstimmungsergebnissen mit dem Vorhabenträger, ist es zur Verfahrensbetreuung sinnvoll beide Planverfahren durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen.  

Aufgrund dessen wurde von der Verwaltung ein Angebot vom Planungsbüro plan.B angefordert.

 

SB Fecho erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Planungsauftrag in Höhe von 7.372,41  € wird an das Planungsbüro plan.B, Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten vergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises im Zielabweichungsverfahren zur Raumordnung und der positiven vergleichenden Prüfung des beauftragten Gutachters hinsichtlich der Gebiete Gotenweg und Mühlentor.