Sitzung: 08.07.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0273/2015
Die 90. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue wird aufgrund der
Bestrebungen der Stadt Dannenberg (Elbe), für den Bereich Querdeich einen
Bebauungsplan aufzustellen und eine städtebauliche Entwicklung zu betreiben,
notwendig.
Alle
Planungsleistungen sind von der Stadt Dannenberg (Elbe) an das Planungsbüro
plan.B vergeben worden.
Aufgrund der
Vorkenntnisse, der bereits erarbeiteten Unterlagen zu dem
Bebauungsplanverfahren, sowie den Abstimmungsergebnissen mit dem
Vorhabenträger, ist es zur Verfahrensbetreuung sinnvoll beide Planverfahren
durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen.
Aufgrund dessen
wurde von der Verwaltung ein Angebot vom Planungsbüro plan.B angefordert.
SB Fecho erläutert
den Sachverhalt der Vorlage.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Planungsauftrag in Höhe von 7.372,41 €
wird an das Planungsbüro plan.B, Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten
vergeben, vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises im Zielabweichungsverfahren zur Raumordnung und der
positiven vergleichenden Prüfung des beauftragten Gutachters hinsichtlich der
Gebiete Gotenweg und Mühlentor.