Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Querdeich / Mühlentor beschlossen. Hierzu beantragt die Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Querdeich bei der Samtgemeinde Elbtalaue. Der Beschluss mit der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung ist der Vorlage beigefügt (Anlage I der Vorlage).

 

Für die Ausweisung eines Sondergebiets im Bereich Querdeich, für die Umsiedlung des Edeka Marktes an den südlichen Stadtkernrand, ist zu der Bebauungsplanaufstellung eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Plangebiet notwendig.

 

Die Flächennutzungsplanänderung ist in einem Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch mit einer Umweltprüfung und Eingriffsreglungen durchzuführen.   

 

Rh Herzog hält die Beratung aus nachfolgend aufgeführten Gründen für verfrüht um über eine Planung zu empfehlen, die ca. 7.000 € kosten soll: Die Querdeichsgärten sind im Bebauungsplanverfahren 1999 als hoher Naturwert beschrieben worden, das beauftragte Stenröx-Gutachten für die vergleichende Beurteilung der Gebiete Gotenweg und Querdeich liegt noch nicht vor, das Zielabweichungsverfahren für die EDEKA-Ansiedlung ist noch nicht positiv abgeschlossen und die Entscheidungen hinsichtlich der Konkurenzsituation zu famila stehen noch aus, das Verkehrsplanungsbüro hat den Auftrag erhalten, die Öffnung der Riemannstraße zu untersuchen. Er schlägt vor, den TOP zu vertagen.

 

SB Fecho trägt vor, dass nach Abstimmung mit dem Landkreis das Bebauungsplanverfahren und das Zielabweichungsverfahren parallel betrieben werden können. Die Zielabweichung kann damit begründet werden, dass im Develang durch die Schließung des EDEKA-Marktes ca. 1.800 qm Verkaufsfläche wegfallen und im Bebauungsplangebiet Develangring noch ca. 3.300 qm Verkaufsfläche neu entstehen könnten.

 

In der anschließenden Beratung geht es besonders darum, in welchem Umfang die inhaltliche Diskussion auch  bei der Flächennutzungsplanberatung geführt werden kann und inwieweit eine verzögerte Flächennutzungsplanänderung die Umsetzung verzögern kann.

 

Rh Uwe Beutler schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, aber den Planungsauftrag erst nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens und der Vorlage des Steinröx-Gutachtens  zu erteilen.

 

Auf Vorschlag von Rh Siemke empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich des Querdeichs in der Stadt Dannenberg (Elbe) wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises im Zielabweichungsverfahren zur Raumordnung und der positiven vergleichenden Prüfung des beauftragten Gutachters hinsichtlich der Gebiete Gotenweg und Mühlentor, fortgeschrieben.