Sitzung: 08.07.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0268/2015
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Änderung bzw.
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Querdeich / Mühlentor
beschlossen. Hierzu beantragt die Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich Querdeich bei der Samtgemeinde Elbtalaue.
Der Beschluss mit der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung ist der Vorlage
beigefügt (Anlage I der Vorlage).
Für die Ausweisung
eines Sondergebiets im Bereich Querdeich, für die Umsiedlung des Edeka Marktes
an den südlichen Stadtkernrand, ist zu der Bebauungsplanaufstellung eine
parallele Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Plangebiet notwendig.
Die
Flächennutzungsplanänderung ist in einem Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch
mit einer Umweltprüfung und Eingriffsreglungen durchzuführen.
Rh Herzog hält die Beratung
aus nachfolgend aufgeführten Gründen für verfrüht um über eine Planung zu
empfehlen, die ca. 7.000 € kosten soll: Die Querdeichsgärten sind im
Bebauungsplanverfahren 1999 als hoher Naturwert beschrieben worden, das
beauftragte Stenröx-Gutachten für die vergleichende Beurteilung der Gebiete
Gotenweg und Querdeich liegt noch nicht vor, das Zielabweichungsverfahren für
die EDEKA-Ansiedlung ist noch nicht positiv abgeschlossen und die
Entscheidungen hinsichtlich der Konkurenzsituation zu famila stehen noch aus,
das Verkehrsplanungsbüro hat den Auftrag erhalten, die Öffnung der
Riemannstraße zu untersuchen. Er schlägt vor, den TOP zu vertagen.
SB Fecho trägt vor, dass
nach Abstimmung mit dem Landkreis das Bebauungsplanverfahren und das
Zielabweichungsverfahren parallel betrieben werden können. Die Zielabweichung
kann damit begründet werden, dass im Develang durch die Schließung des
EDEKA-Marktes ca. 1.800 qm Verkaufsfläche wegfallen und im Bebauungsplangebiet
Develangring noch ca. 3.300 qm Verkaufsfläche neu entstehen könnten.
In der anschließenden
Beratung geht es besonders darum, in welchem Umfang die inhaltliche Diskussion
auch bei der Flächennutzungsplanberatung
geführt werden kann und inwieweit eine verzögerte Flächennutzungsplanänderung
die Umsetzung verzögern kann.
Rh Uwe Beutler schlägt vor,
den Aufstellungsbeschluss zu fassen, aber den Planungsauftrag erst nach
Abschluss des Zielabweichungsverfahrens und der Vorlage des
Steinröx-Gutachtens zu erteilen.
Auf Vorschlag von Rh Siemke
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich des Querdeichs in der Stadt Dannenberg
(Elbe) wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises im
Zielabweichungsverfahren zur Raumordnung und der positiven vergleichenden
Prüfung des beauftragten Gutachters hinsichtlich der Gebiete Gotenweg und
Mühlentor, fortgeschrieben.