Sitzung: 08.07.2015 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 30/0264/2015
Für die
91. Änderung des Flächennutzungsplans wurden von der Verwaltung
Honorarkostenschätzungen von folgenden Planungsbüros eingeholt.
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Planungsbüro A. Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten
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NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Wedekindstraße 18,
21337 Lüneburg
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plan.B, Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten
Für die
ursprüngliche Flächennutzungsplanänderung (Größe: 0,76 ha) liegen nachfolgende
Angebote vor:
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Planungsbüro A. Pesel: 8.690,27
€
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NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH 4.998,00 €
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plan.B, Henrik Böhme kein
Angebot
Nach
mehreren Gesprächen mit dem Vorhabenträger Herrn Müller-Hauschildt hat sich die
Plangebietsgröße von 0,76 ha auf 2,45 ha vergrößert. Aufgrund des deutlich
günstigeren Angebots der NLG wurde für die Veränderung der Plangebietsgröße
lediglich ein Angebot von der NLG angefordert, welches sich auf 5.897,64 €
beläuft.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Planungsbüro NLG Niedersächsische
Landgesellschaft mbH mit der Planung zu beauftragen.
SB Fecho erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Planungsauftrag in Höhe von 5.897,64 € ist an das Planungsbüro NLG
Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Wedekindstraße 18, 21337 Lüneburg zu
vergeben.