Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 2

 

Her Hesebeck erläutert den Sachverhalt: Die Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Baugenehmigung für Errichtung einer offenen Garage zum Abstellen von Verpackungsmaschinen und Fahrzeugen beantragt.

Diese Genehmigung kann gemäß anliegender Begründung nicht genehmigt werden.

Infolgedessen hat die Hanse-Lopack II die Aufstellung eines Bebauungsplans für den erweiterten Bereich des Firmengeländes beantragt.

 

Gespräche über Planung und Kosten sind erfolgt. Die Erweiterung umfasst ein Areal von 2,5 ha insgesamt mit Gewerbe- und Grünflächen.

Der Eigentümer hat die Übernahme der Planungskosten zuggesichert.

Eine Antragstellung an die Samtgemeinde ist in Arbeit.

Die Fachgremien haben einstimmige positive Empfehlungen ausgesprochen.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 

 


 

 

Beschluss:

a)      Für den südöstlichen Bereich des OT Riskau stellt die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Bebauungsplan auf.

b)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplans.

c)       Zur Kostenübernahme wird mit der Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen.