Sitzung: 14.07.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 04/0174/2015
Zwischen
der Stadt Dannenberg (Elbe) und dem Kulturring Dannenberg e.V. wurde im April
1995 ein Pachtvertrag geschlossen. Verpachtet wurde das Ohmsche Haus mit dem
vorhandenen Inventar. Das Pachtverhältnis begann am 1. Januar 1995; es läuft
nach dem Vertrag auf zwei Jahre. Wird das Pachtverhältnis nicht sechs Monate
vor Ablauf der Pachtdauer schriftlich gekündigt, verlängert es sich
stillschweigend um jeweils zwei Jahre. Die Pacht erfolgt kostenfrei. Die
Verpächterin übernimmt die Reparaturarbeiten an den Gebäuden und an den
Außenanlagen; trägt die Versicherungskosten sowie Steuern und
Grundbesitzabgaben.
Der
Pächter, der Kulturring Dannenberg e.V., ist für die Schönheitsreparaturen
zuständig und übernimmt Bagatellschäden; er übernimmt die
Verkehrssicherungspflicht. Der Kulturring gewährt der Stadt Dannenberg (Elbe)
und der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Rechtsnachfolgerin Samtgemeinde
Elbtalaue, ein kostenloses Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt dem Kulturring einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 4.400,00 €.
Das
Pachtverhältnis läuft nach dem neuen zeitlichen Abschnitt bis zum 31. Dezember
2016 und müsste sechs Monate vor Ablauf der Pachtdauer, damit bis zum
30.06.2016, gekündigt sein.
In dem
Gespräch zwischen den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) und dem Vorstand des
Kulturringes Dannenberg e.V. am 16. März 2015 wurden Überlegungen angestellt,
die Veranstaltungen des Kulturringes vom Ohmschen Haus in das Bahnhofsgebäude
oder ggf. in den neu gestalteten Saal der Alten Post zu verlegen, sofern auch eine Unterbringung
des Flügels, der im Eigentum des Kulturrings ist, zu gewährleisten wäre.
Rh
Brüggemann gibt zu bedenken, dass durch den Geschäftsführerwechsel bei der
Diakonie und die gegenwärtige Sanierung der Alten Post noch Gespräche geführt
werden könnten, die eine Beschlussfassung erleichtern würde, so dass er die
Rückverweisung in den Fachausschuss beantragt.
Rf Ramm
spricht sich für eine Beschlussfassung aus und begründet dies damit, dass die
Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes nicht negativ zu verstehen sei, sondern
auch eine Suche nach weiteren Nutzungsmöglichkeiten impliziere. Auch Bgm
Mundhenk betrachtet dies als sinnvoll.
Nach
kurzer Diskussion um die Bindung des Kulturrings an das Ohmsche Haus und die Unterbringung
des Flügels fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) erarbeitet mittelfristig ein Konzept zur Nutzung des
Ohmschen Hauses in Dannenberg (Elbe).