Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Bgm Stegemann hat von Herrn
Olaf Stehr eine Anfrage „Arbeitserlaubnis für Ayurweda-Ärzte in Deutschland“
erhalten. Darin bittet er um ein offizielles Schriftstück des Bürgermeisters,
dass die Beschäftigung von Ayurveda-Ärzten in der Region Wendland von
öffentlichem Interesse ist. Hintergrund ist, dass Herr Stehr eine
Ayurveda-Ärztin fest anstellen möchte, die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung
für Deutschland hat, deren Arbeitsgenehmigung jedoch verlängert werden muss.
Hierzu wäre dieses offizielle Schreiben hilfreich. Bgm Stegemann bittet um eine
Meinung der Ratsmitglieder dazu.
Es besteht die einhellige
Meinung, dass dieses eine reine privatrechtliche Angelegenheit und nicht
Aufgabe der Gemeinde ist. Ein offizielles Schreiben sollte in dieser Form nicht
erfolgen.
Bgm Stegemann wird
ergänzend in der Verwaltung nachfragen, wie es sich mit der Arbeitserlaubnis
verhält.