Bgm Stegemann hat von Herrn Olaf Stehr eine Anfrage „Arbeitserlaubnis für Ayurweda-Ärzte in Deutschland“ erhalten. Darin bittet er um ein offizielles Schriftstück des Bürgermeisters, dass die Beschäftigung von Ayurveda-Ärzten in der Region Wendland von öffentlichem Interesse ist. Hintergrund ist, dass Herr Stehr eine Ayurveda-Ärztin fest anstellen möchte, die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat, deren Arbeitsgenehmigung jedoch verlängert werden muss. Hierzu wäre dieses offizielle Schreiben hilfreich. Bgm Stegemann bittet um eine Meinung der Ratsmitglieder dazu.

 

Es besteht die einhellige Meinung, dass dieses eine reine privatrechtliche Angelegenheit und nicht Aufgabe der Gemeinde ist. Ein offizielles Schreiben sollte in dieser Form nicht erfolgen.

 

Bgm Stegemann wird ergänzend in der Verwaltung nachfragen, wie es sich mit der Arbeitserlaubnis verhält.