Sitzung: 23.06.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 14/0186/2015
Herr Kern
erläutert folgenden.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.
Die bestehende
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde
Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.
Die Kündigung
erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016
gekündigt werden kann.
Die Kündigung
erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen
Auslaufen der Einrichtung garantiert.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue zahlt derzeit pro betriebenem Platz im Kinderspielkreis Siemen 200 €
(plus jährlicher Anpassung um den Preisindex).
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
·
Einsparung rd.
4.200 €.
JBSME und SgA
haben Beschlussfassung gem. Vorlage empfohlen.
Auf Anfrage von Rh Dr. Jastram erklärt Herr Kern, dass der Spielkreis der
Gemeinde Gusborn zzt. in Siemen ist und jetzt eine Kindertagesstätte in Gusborn
geplant ist.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Kündigung der
Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der
Gemeinde Gusborn fristgemäß zum 31.12.2015.
Eine
Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in
Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.