Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Kern erläutert folgenden.
Sachverhalt:

Die Gemeinde Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.

Die Kündigung erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016 gekündigt werden kann.

Die Kündigung erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen Auslaufen der Einrichtung garantiert.

Die Samtgemeinde Elbtalaue zahlt derzeit pro betriebenem Platz im Kinderspielkreis Siemen 200 € (plus jährlicher Anpassung um den Preisindex).

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Einsparung rd. 4.200 €.

JBSME und SgA haben Beschlussfassung gem. Vorlage empfohlen.

Auf Anfrage von Rh Dr. Jastram erklärt Herr Kern, dass der Spielkreis der Gemeinde Gusborn zzt. in Siemen ist und jetzt eine Kindertagesstätte in Gusborn geplant ist.

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Kündigung der Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Gusborn fristgemäß zum 31.12.2015.

Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.