Stellv. Bgm Struck erläutert, dass im Rahmen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Besprühungen stattgefunden haben, die seiner Meinung nach keinen Effekt haben können. Er habe diese Sprühaktionen beobachtet und gefilmt und dabei festgestellt, dass die Arbeiten seiner Meinung nach sehr unsachgemäß ausgeführt wurden.

Bgm Beckmann bittet ihn, die Beschwerde bitte direkt an den Landkreis zu geben. Es handelt sich hier um eine Aktion, die vom Landkreis durchgeführt wird.