Sitzung: 11.06.2015 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 31/0241/2015
Sachverhalt:
Auf der Grundlage
des mit der Schulleitung erarbeiteten Raumprogramms ist eine Vorplanung für die
Sanierung der GS Hitzacker erarbeitet worden.
In diese Vorplanung sind auch Ergebnisse von Baugrundgutachten eingeflossen,
die in Teilen zu veränderten Lösungen geführt haben.
Herr Hesebeck stellt die Vorplanungen für die Sanierung der Grundschule
Hitzacker anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Bei der Planung
sind alle Bedarfe der Schule sowie alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt worden.
Die Gesamtkosten liegen momentan bei 6,1 Mio. Euro. Hierin sind die Kosten für
die Auslagerung des Schulbetriebes während der Sanierungsarbeiten noch nicht enthalten.
Die Verwaltung
hatte lediglich die Vorgabe, die Sanierung zu planen. Aufgrund des Grundrisses
des Gebäudes ist es schwierig, alle Bedarfe gut unterzubringen. So muss die
Aula angebaut werden. Dieses allein sind Kosten in Höhe von 850.000 €. Evtl. sollte auch ein Neubau geplant werden,
um die Kosten gegenüber zu stellen. Dann gibt es allerdings andere
Förderrichtlinien.
Für Rh Schultz sind
die Folgekosten der Sanierung wichtig. Er bittet die Verwaltung, eine
Kostenbilanz für die nächsten 20 Jahre aufzustellen. Die Möglichkeit eines
Neubaus sollte in Erwägung gezogen werden.
Dem stimmt Rh
Zühlke zu. Es braucht keine endgültige Gestaltungsplanung, sondern lediglich
eine Rohbauplanung, um das Kostenvolumen zu ermitteln.
Der Ausschuss und
gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Die Vorplanung zur
Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) wird zur Kenntnis genommen. Es
sollen zusätzlich die Kosten für einen Neubau ermittelt werden. Die Kosten der
Vorplanungen hierfür sollen 5.000,- € nicht übersteigen.