Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des mit der Schulleitung erarbeiteten Raumprogramms ist eine Vorplanung für die Sanierung der GS Hitzacker erarbeitet worden.
In diese Vorplanung sind auch Ergebnisse von Baugrundgutachten eingeflossen, die in Teilen zu veränderten Lösungen geführt haben.


Herr Hesebeck stellt die Vorplanungen für die Sanierung der Grundschule Hitzacker anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Bei der Planung sind alle Bedarfe der Schule sowie alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt worden. Die Gesamtkosten liegen momentan bei 6,1 Mio. Euro. Hierin sind die Kosten für die Auslagerung des Schulbetriebes während der Sanierungsarbeiten noch nicht enthalten.

Die Verwaltung hatte lediglich die Vorgabe, die Sanierung zu planen. Aufgrund des Grundrisses des Gebäudes ist es schwierig, alle Bedarfe gut unterzubringen. So muss die Aula angebaut werden. Dieses allein sind Kosten in Höhe von 850.000 €.  Evtl. sollte auch ein Neubau geplant werden, um die Kosten gegenüber zu stellen. Dann gibt es allerdings andere Förderrichtlinien.

 

Für Rh Schultz sind die Folgekosten der Sanierung wichtig. Er bittet die Verwaltung, eine Kostenbilanz für die nächsten 20 Jahre aufzustellen. Die Möglichkeit eines Neubaus sollte in Erwägung gezogen werden.

Dem stimmt Rh Zühlke zu. Es braucht keine endgültige Gestaltungsplanung, sondern lediglich eine Rohbauplanung, um das Kostenvolumen zu ermitteln.

 

Der Ausschuss und gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Die Vorplanung zur Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) wird zur Kenntnis genommen. Es sollen zusätzlich die Kosten für einen Neubau ermittelt werden. Die Kosten der Vorplanungen hierfür sollen 5.000,- € nicht übersteigen.