Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Fecho erläutert den Sachverhalt. Hiernach ist das Gebiet der ehemaligen Munitionszerlegungsfabrik Dragahn gegenwärtig durch den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue mit der Festsetzung „Sondergebiet Munitionszerlegung“ überplant.

Des Weiteren wird das Gebiet durch das Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ (LSG) vom 01.08.1974 überlagert. In dem LSG sind gem. § 2 Abs. 1 keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind:

 

- die Natur zu schädigen,

- die Landschaft zu verunstalten,

- den Naturgenuss zu beeinträchtigen. 

 

Entgegen dieser Voraussetzungen ist die zwischenzeitlich nicht mehr vollständig erhaltende Bebauung der ehemaligen Munitionszerlegungsfabrik seinerzeit baurechtlich genehmigt worden.

Aufgrund der genehmigten Bebauung sowie der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche mit Schadstoffbelastungsverdacht handelt, sind die Schutzinhalte des LSG für dieses Gebiet nicht mehr bedeutsam.

Der vom LSG geforderte Naturgenuss für die Allgemeinheit war durch die komplette Einzäunung und der Vorbelastung von je her nicht gegeben.

Die Schädigung der Natur und der Verunstaltung der Landschaft kann durch naturschutzfachliche Maßnahmen kompensiert werden.

 

In dem derzeitigen Änderungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) beabsichtigt der Landkreis Raum für Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.

Bei einer Steuerung der Windenergie durch das RROP müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die vom Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in verschiedenen Urteilen vorgegeben wurden. Hierzu gehört eine Planung:

 

-       die zwischen harten und weichen Tabuzonen unterscheidet,

-       die einheitlich auf den gesamten Planungsraum angewendet wird,

-       die sicherstellt, dass der Windenergienutzung „substanzieller Raum“ verschafft wird.

 

Die Größe die für Vorranggebiete Windenergie auf Grundlage der Abstandskriterien des Kreistagsbeschlusses vom 06.03.2014 und der Ergebnisse der Umweltprüfung ermittelt wurde liegt derzeit bei einem Anteil von 0,05 % der Landkreisfläche. Dieser Wert liegt deutlich unterhalb der Fläche, welche als „substanzieller Raum“ von verschiedenen Gerichten anerkannt wurde. 

 

Sollte sich bei der Änderung des RROP herausstellen, dass aufgrund der besonderen Flächenkulisse des Landkreises, der Windenergienutzung nicht genügend substanzieller Raum eingeräumt werden kann, besteht ggf. die Möglichkeit Konversionsflächen im Wald für die Windenergienutzung auszuweisen.

 

Um die Möglichkeit der Ausweisung von Vorranggebieten im Bereich Dragahn zu gewährleisten ist eine Neuabgrenzung des LSG im Vorwege zwingend erforderlich.

In diesem Zusammenhang muss die Gemeinde Karwitz bei Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Antrag auf Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet stellen.

 

Eine Betrachtung der Fläche für die Windenergienutzung (unter den genannten Voraussetzungen), mit den bestehenden Schutzansprüchen des LSG, könnte anderenfalls nicht erfolgen.

Auf Nachfrage von Rf Schulz erläutert Herr Fecho, dass es vor allem darum geht, die Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, für die bereits ein Flächennutzungsplan besteht. Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass im nördlichen Bereich der im Plan gekennzeichneten Fläche Windkraftanlagen vorgesehen sind. Dies ist aber auch die Fläche, auf der noch Altlasten vorhanden sind.

Der Niederschrift wird ein Lageplan mit den Abständen zu den entsprechenden Abständen zu den Wohnsiedlungen beigefügt.

Rf Schulz spricht die für das betreffende Gebiet 1993 in Auftrag gegebene und 1995 abgeschlossene Untersuchung auf Altlasten an. Im Untersuchungsbericht wird erklärt, dass solange eine Begrünung vorhanden ist, keine Umweltbelastungen freigesetzt werden. Wenn allerdings Windkraftanlagen gebaut werden, bedeutet das erhebliche Erdarbeiten von erheblichem Ausmaß in diesem Bereich, die dann auch Schadstoffe (Staub, belastetes Erdreich) zutage bringen.

Rh Schaper-Biemann ergänzt, dass bisher lediglich 35.000 € beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim für Wasseruntersuchungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt wurden. Zur Verfügung stehen dort 6,6 Mio. €. Jährlich könnten dort 660.000 € für weitere Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen abgerufen werden. Großflächige Untersuchungen sollten doch erfolgen. Vor dem Hintergrund der neuen Planung und den derzeit vorliegenden Fakten kann keine Zustimmung erfolgen.

Rh Brost ist ebenfalls der Ansicht genauere Untersuchungen durchzuführen, auch um Kenntnis darüber zu erlangen, wie großflächig der Bereich kontaminiert ist.

Bgm Harms berichtet, dass er zur letzten Bürgermeisterversammlung des Landkreises gebeten hatte, den Punkt „Untersuchungen in Dragahn“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Dies ist nicht geschehen. Es wurde damit begründet, dass diese Angelegenheit in einer anderen Sitzung besprochen wird. Bis heute gab es keine Rückmeldung hierzu.

Rf Schulz merkt an, dass beim Verkauf dieses Bereiches an den neuen Besitzer diesem auferlegt wurde, den Zaun zu erhalten. Des Weiteren enthält der Bericht aus 1995 den Hinweis, dass viele Gegebenheiten aus technischen Gründen nicht untersucht werden konnten, auch weil finanzielle Mittel fehlten.

Herr Fecho weist darauf hin, dass bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes von Sondergebiet Munitionszerlegung in Sondergebiet Windenergieanlagen ein Umweltbericht mit entsprechenden Untersuchungen erstellt werden muss. Das wird auch anderenorts der Fall sein, z.B. in Neu Tramm. Auch dort ist mit belasteten Flächen zu rechnen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Samtgemeinde Elbtalaue zuständig.

Rh Schaper-Biemann verliest einige Passagen aus dem Untersuchungsbericht. Da sein Exemplar nicht vollständig ist, bittet er Herrn Fecho, ihm den Bericht nochmals komplett zur Verfügung zu stellen.

 

Nach weiterer Aussprache beantragt Rh Schaper-Biemann, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

„... unter der Voraussetzung, dass über die bisher geplanten Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen hinaus flächendeckende Untersuchungen nach neuestem Stand der Technik vorgenommen und die nötigen Sanierungen durchgeführt werden.“

 

Der Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt soll dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, den Kreistagsabgeordneten und den Bürgermeistern der Samtgemeinde Elbtalaue mitgeteilt werden.

 

Gemäß Antrag von Rh Schaper-Biemann fasst der Rat Karwitz den

 

 

 


 

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Karwitz beantragt bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Elbhöhen-Drawehn“ für den Bereich der Konversionsflächen „Sondergebiet Munitionszerlegung“ in Dragahn unter der Voraussetzung, dass über die bisher geplanten Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen hinaus flächendeckende Untersuchungen nach neuestem Stand der Technik vorgenommen und die nötigen Sanierungen durchgeführt werden. .