Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0238/2015
Herr Fecho
erläutert den Sachverhalt. Hiernach ist das Gebiet der ehemaligen
Munitionszerlegungsfabrik Dragahn gegenwärtig durch den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue mit der Festsetzung „Sondergebiet Munitionszerlegung“
überplant.
Des Weiteren wird
das Gebiet durch das Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ (LSG) vom
01.08.1974 überlagert. In dem LSG sind gem. § 2 Abs. 1 keine Handlungen
vorzunehmen, die geeignet sind:
- die Natur zu schädigen,
- die Landschaft zu verunstalten,
- den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
Entgegen dieser
Voraussetzungen ist die zwischenzeitlich nicht mehr vollständig erhaltende Bebauung
der ehemaligen Munitionszerlegungsfabrik seinerzeit baurechtlich genehmigt
worden.
Aufgrund der
genehmigten Bebauung sowie der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche
mit Schadstoffbelastungsverdacht handelt, sind die Schutzinhalte des LSG für
dieses Gebiet nicht mehr bedeutsam.
Der vom LSG
geforderte Naturgenuss für die Allgemeinheit war durch die komplette Einzäunung
und der Vorbelastung von je her nicht gegeben.
Die Schädigung der
Natur und der Verunstaltung der Landschaft kann durch naturschutzfachliche
Maßnahmen kompensiert werden.
In dem derzeitigen
Änderungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) beabsichtigt der
Landkreis Raum für Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.
Bei einer Steuerung
der Windenergie durch das RROP müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die
vom Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in verschiedenen
Urteilen vorgegeben wurden. Hierzu gehört eine Planung:
- die zwischen harten und weichen Tabuzonen
unterscheidet,
- die einheitlich auf den gesamten
Planungsraum angewendet wird,
- die sicherstellt, dass der
Windenergienutzung „substanzieller Raum“ verschafft wird.
Die Größe die für
Vorranggebiete Windenergie auf Grundlage der Abstandskriterien des
Kreistagsbeschlusses vom 06.03.2014 und der Ergebnisse der Umweltprüfung
ermittelt wurde liegt derzeit bei einem Anteil von 0,05 % der Landkreisfläche.
Dieser Wert liegt deutlich unterhalb der Fläche, welche als „substanzieller
Raum“ von verschiedenen Gerichten anerkannt wurde.
Sollte sich bei der
Änderung des RROP herausstellen, dass aufgrund der besonderen Flächenkulisse
des Landkreises, der Windenergienutzung nicht genügend substanzieller Raum
eingeräumt werden kann, besteht ggf. die Möglichkeit Konversionsflächen im Wald
für die Windenergienutzung auszuweisen.
Um die Möglichkeit
der Ausweisung von Vorranggebieten im Bereich Dragahn zu gewährleisten ist eine
Neuabgrenzung des LSG im Vorwege zwingend erforderlich.
In diesem
Zusammenhang muss die Gemeinde Karwitz bei Landkreis Lüchow-Dannenberg einen
Antrag auf Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet stellen.
Eine Betrachtung
der Fläche für die Windenergienutzung (unter den genannten Voraussetzungen),
mit den bestehenden Schutzansprüchen des LSG, könnte anderenfalls nicht
erfolgen.
Auf Nachfrage von
Rf Schulz erläutert Herr Fecho, dass es vor allem darum geht, die Flächen aus
dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, für die bereits ein
Flächennutzungsplan besteht. Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass im
nördlichen Bereich der im Plan gekennzeichneten Fläche Windkraftanlagen
vorgesehen sind. Dies ist aber auch die Fläche, auf der noch Altlasten
vorhanden sind.
Der Niederschrift
wird ein Lageplan mit den Abständen zu den entsprechenden Abständen zu den Wohnsiedlungen
beigefügt.
Rf Schulz spricht
die für das betreffende Gebiet 1993 in Auftrag gegebene und 1995 abgeschlossene
Untersuchung auf Altlasten an. Im Untersuchungsbericht wird erklärt, dass
solange eine Begrünung vorhanden ist, keine Umweltbelastungen freigesetzt
werden. Wenn allerdings Windkraftanlagen gebaut werden, bedeutet das erhebliche
Erdarbeiten von erheblichem Ausmaß in diesem Bereich, die dann auch Schadstoffe
(Staub, belastetes Erdreich) zutage bringen.
Rh Schaper-Biemann
ergänzt, dass bisher lediglich 35.000 € beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim
für Wasseruntersuchungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt wurden. Zur
Verfügung stehen dort 6,6 Mio. €. Jährlich könnten dort 660.000 € für weitere
Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen abgerufen werden. Großflächige
Untersuchungen sollten doch erfolgen. Vor dem Hintergrund der neuen Planung und
den derzeit vorliegenden Fakten kann keine Zustimmung erfolgen.
Rh Brost ist
ebenfalls der Ansicht genauere Untersuchungen durchzuführen, auch um Kenntnis
darüber zu erlangen, wie großflächig der Bereich kontaminiert ist.
Bgm Harms
berichtet, dass er zur letzten Bürgermeisterversammlung des Landkreises gebeten
hatte, den Punkt „Untersuchungen in Dragahn“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Dies ist nicht geschehen. Es wurde damit begründet, dass diese Angelegenheit in
einer anderen Sitzung besprochen wird. Bis heute gab es keine Rückmeldung
hierzu.
Rf Schulz merkt an,
dass beim Verkauf dieses Bereiches an den neuen Besitzer diesem auferlegt
wurde, den Zaun zu erhalten. Des Weiteren enthält der Bericht aus 1995 den
Hinweis, dass viele Gegebenheiten aus technischen Gründen nicht
untersucht werden konnten, auch weil finanzielle Mittel fehlten.
Herr Fecho weist
darauf hin, dass bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes von Sondergebiet
Munitionszerlegung in Sondergebiet Windenergieanlagen ein Umweltbericht mit
entsprechenden Untersuchungen erstellt werden muss. Das wird auch anderenorts
der Fall sein, z.B. in Neu Tramm. Auch dort ist mit belasteten Flächen zu
rechnen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Samtgemeinde
Elbtalaue zuständig.
Rh Schaper-Biemann
verliest einige Passagen aus dem Untersuchungsbericht. Da sein Exemplar nicht
vollständig ist, bittet er Herrn Fecho, ihm den Bericht nochmals komplett zur
Verfügung zu stellen.
Nach weiterer
Aussprache beantragt Rh Schaper-Biemann, den Beschlussvorschlag der Verwaltung
wie folgt zu ergänzen:
„... unter der Voraussetzung, dass über die
bisher geplanten Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen hinaus flächendeckende
Untersuchungen nach neuestem Stand der Technik vorgenommen und die nötigen
Sanierungen durchgeführt werden.“
Der Beschluss zu
diesem Tagesordnungspunkt soll dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, den
Kreistagsabgeordneten und den Bürgermeistern der Samtgemeinde Elbtalaue
mitgeteilt werden.
Gemäß Antrag von Rh
Schaper-Biemann fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz beantragt bei dem Landkreis Lüchow-Dannenberg die
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebiets „Elbhöhen-Drawehn“ für den Bereich
der Konversionsflächen „Sondergebiet Munitionszerlegung“ in Dragahn unter der Voraussetzung, dass über die
bisher geplanten Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen hinaus flächendeckende
Untersuchungen nach neuestem Stand der Technik vorgenommen und die nötigen
Sanierungen durchgeführt werden. .