Sitzung: 09.06.2015 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0226/2015
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 25.09.2014 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 19.02.2015 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2010 verstrichenen Zeitraumes und durch die
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt: Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
geordnet, aber angespannt zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und
vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der
Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 handelt es sich um
erhöhte Personalausgaben im Bereich des Kinderspielkreises.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61201 resultieren aus der deutlich
gestiegenen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten und den damit verbundenen
Zinsaufwendungen und -auszahlungen.
Zu der Prüfungsbemerkung
4.2 im Schlussbericht auf S. 15 liegt eine gesonderte Stellungnahme der
Bürgermeisterin bei.
Diese Stellungnahme
ist zu Beginn der Sitzung nochmal ausgetauscht worden. Hier hatte sich
zwischenzeitlich ein weiterer Sachverhalt ergeben, der die vom
Rechnungsprüfungsamt angesprochene Feststellung erläutert.
Frau Heymann
erläutert den Bericht zum Jahresabschluss und dabei besonders die im Nachgang
zu beschließenden überplanmäßigen Aufwendungen und beantwortet entsprechende
Nachfragen.
Stellv. Bgm
Hintzmann erläutert, dass er sich aufgrund der Vorwürfe (Feststellungen des
Rechnungsprüfungsamtes) bei der Abstimmung enthalten wird. Der geprüfte
Zeitraum betrifft seine amtierende Zeit als damaliger Bürgermeister der
Gemeinde.
Bei der Abstimmung
zu b) wird die Sitzungsleitung an den stellv. Bgm Wede übertragen.
Nach kurzer
Diskussion fasst der Rat der Gemeinde folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
Ja 6 Enthaltung 1
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Ja 5 Enthaltung 2
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -50.982,41 € wird in das Folgejahr
übertragen.
Ja 6 Enthaltung 1
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1
in Höhe von 2.936,96 € sowie die entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt
in Höhe von 2.712,56 € und im Budget 61201 in Höhe von 3.756,97 sowie die
entsprechenden Auszahlungen im Finanzhaushalt in selbiger Höhe werden
genehmigt.
Ja 6 Enthaltung 1