Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Gemeinde Langendorf hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Langendorf zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.

Die Kündigung erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016 gekündigt werden kann.

Die Kündigung erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen Auslaufen der Einrichtung garantiert.

 

Bgm Deegen erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde hatte kürzlich beschlossen, den Spielkreis in einen Kindergarten umzuwandeln. Daher ist nunmehr die Kündigung der Vereinbarung notwendig. Der Landkreis kann nunmehr das weitere Verfahren in Gang setzen.

Es wird eine Ausschreibung für den Betrieb eines Kindergartens geben, an der sich auch die Gemeinde als möglicher Träger beteiligen kann.

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Kündigung der Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue fristgemäß zum 31.12.2015.

Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.