Bgm Sperling berichtet, dass am 05.05.2014 eine Bürgermeisterdienstversammlung des Landkreises und am 04.05.2015 eine Bürgermeisterdienstversammlung der SG Elbtalaue stattgefunden hat. Besprochen wurden hier folgende Themen:
1. Die Breitbandversorgung in den Städten und Gemeinden wurde angesprochen.

 

2. Die Stadt Hitzacker (Elbe) hatte vor einiger Zeit den Antrag gestellt, die Samtgemeindeumlage für Hitzacker abzusenken und den gleichen Satz wie in den übrigen Gemeinden festzulegen. Ein Ergebnis wurde bisher nicht erzielt.

 

3. Es gibt eine neue Maßnahme hinsichtlich der Ansiedelung von Ärzten im Landkreis Lüchow-Dannenberg. In naher Zukunft wird auch die Samtgemeinde Elbtalaue vom Hausärztemangel betroffen sein. Die Maßnahme heißt „Ärzte aufs Land“. Er selbst ist in diese Gesundheitsplanung einbezogen. Ebenfalls beteiligt sind die Leiter der Krankenhäuser Dannenberg und Salzwedel, Dr. Eylerts aus Dannenberg und der Leiter der Kassenärztlichen Vereinigung.

Es ist geplant, die Weiterbildung der interessierten Ärzte an den Krankenhäusern fortzuführen und auch die Partner der Ärzte zu berücksichtigen.

 

4. In der Bürgermeisterdienstversammlung der SG Elbtalaue wurden für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ Mitglieder für eine Steuerungsgruppe gewählt. Er selbst wird dieser Steuerungsgruppe angehören.

Eine Idee für die Gemeinde wäre in diesem Fall, die Räume des Kinderspielkreises zu vergrößern und umzugestalten. Eventuell über eine Förderung aus dieser Maßnahme die Umwandlung in eine Kindertagesstätte zu forcieren.

Eine andere Maßnahme wäre die Fortführung und der Abschluss des Baugebietes „Zieleitz“. Zurzeit ist dort rege Bautätigkeit zu beobachten, nachdem 3 weitere Grundstücke verkauft wurden.

Des Weiteren hat ein Anwohner aus dem „Zieleitz“ angeeregt, die Straße „Breeser Weg“ zu erneuern. Hier bemerkt Bgm Sperling, dass er die Bereitschaft der Anlieger, einem Ausbau zuzustimmen, nicht für sehr groß hält. Eventuell könnte diese Straße als Durchgangsstraße erneuert werden. Das würde bedeuten, dass die Anlieger nur 50 % der Erschließungskosten tragen, wobei eine Anliegerstraße 90 % Erschließungskosten erforderlich macht.

 


05.05.