Sitzung: 13.05.2015 Rat der Gemeinde Jameln
Bgm Sperling berichtet,
dass am 05.05.2014 eine Bürgermeisterdienstversammlung des Landkreises und am
04.05.2015 eine Bürgermeisterdienstversammlung der SG Elbtalaue stattgefunden
hat. Besprochen wurden hier folgende Themen:
1. Die Breitbandversorgung in den Städten und Gemeinden wurde angesprochen.
2. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) hatte vor einiger Zeit den Antrag gestellt, die Samtgemeindeumlage für
Hitzacker abzusenken und den gleichen Satz wie in den übrigen Gemeinden
festzulegen. Ein Ergebnis wurde bisher nicht erzielt.
3. Es gibt eine neue
Maßnahme hinsichtlich der Ansiedelung von Ärzten im Landkreis
Lüchow-Dannenberg. In naher Zukunft wird auch die Samtgemeinde Elbtalaue vom
Hausärztemangel betroffen sein. Die Maßnahme heißt „Ärzte aufs Land“. Er selbst
ist in diese Gesundheitsplanung einbezogen. Ebenfalls beteiligt sind die Leiter
der Krankenhäuser Dannenberg und Salzwedel, Dr. Eylerts aus Dannenberg und der
Leiter der Kassenärztlichen Vereinigung.
Es ist geplant, die
Weiterbildung der interessierten Ärzte an den Krankenhäusern fortzuführen und
auch die Partner der Ärzte zu berücksichtigen.
4. In der
Bürgermeisterdienstversammlung der SG Elbtalaue wurden für das Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ Mitglieder für eine Steuerungsgruppe gewählt.
Er selbst wird dieser Steuerungsgruppe angehören.
Eine Idee für die Gemeinde
wäre in diesem Fall, die Räume des Kinderspielkreises zu vergrößern und
umzugestalten. Eventuell über eine Förderung aus dieser Maßnahme die Umwandlung
in eine Kindertagesstätte zu forcieren.
Eine andere Maßnahme wäre
die Fortführung und der Abschluss des Baugebietes „Zieleitz“. Zurzeit ist dort
rege Bautätigkeit zu beobachten, nachdem 3 weitere Grundstücke verkauft wurden.
Des Weiteren hat ein
Anwohner aus dem „Zieleitz“ angeeregt, die Straße „Breeser Weg“ zu erneuern.
Hier bemerkt Bgm Sperling, dass er die Bereitschaft der Anlieger, einem Ausbau
zuzustimmen, nicht für sehr groß hält. Eventuell könnte diese Straße als
Durchgangsstraße erneuert werden. Das würde bedeuten, dass die Anlieger nur 50
% der Erschließungskosten tragen, wobei eine Anliegerstraße 90 %
Erschließungskosten erforderlich macht.
05.05.