Rf Ramm fragt, wann es hinsichtlich des Flurbereinigungsverfahrens erforderlich wird, über die Nutzung der Hermann-Löns-Straße zu beraten.

 

Herr Hesebeck antwortet, dass die Flurbereinigung den landwirtschaftlichen Verkehr regelt. Die Umsetzung der Bebauungsplanfestsetzung hinsichtlich eines Wendeplatzes liegt in der Entscheidung des Stadtrates und kann nach dem Flurbereinigungsverfahren erfolgen.