Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Herr Trapp erläutert den Sachverhalt. Die Straße, beginnend von der Abzweigung an der B 216 bis an die Gemarkungsgrenze Nieperfitz wird gegenwärtig von 3 Baulastträgern bewirtschaftet. Das erste Teilstück in einer Länge von 360 m gehört zum gemeindefreien Gebiet und befindet sich somit in der Unterhaltungslast des Landes Niedersachsen, durchgeführt wird diese durch die Niedersächsischen Landesforsten. Das zweite Teilstück in einer Länge von ca. 860 m befindet sich auch im Eigentum des Landes Niedersachsen, gehört jedoch nicht zum gemeindefreien Gebiet, die Straßenbaulast ist durch Widmung auf die Gemeinde Göhrde übertragen worden. Das letzte Teilstück in einer Lange von 550 m gehört ebenfalls dem Land Niedersachsen und auch nicht zum gemeindefreien Gebiet. Dieses Teilstück ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, steht somit in der Straßenbaulast der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Trotz umfangreicher Nachforschungen konnte nicht herausgefunden werden, warum nur das letzte Teilstück als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet wurde. Eine Änderung der derzeitigen Situation ist nur möglich, wenn die Grundstückseigentümerin einer Entwidmung zustimmt und sich bereit erklärt, die Baulast selbst zu übernehmen. Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs, ist hiervon aber nicht auszugehen. Die zweite Möglichkeit bestünde darin, dass sich die Samtgemeinde Elbtalaue bereit erklären würde, die Baulast zu übernehmen und die Straße zu einer Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen. Dieser Vorgang bedarf eines Beschlusses des Rates der Samtgemeinde.

Ob die Straße eine ortsverbindende Funktion besitzt, ist letztendlich vom Rat der Samtgemeinde zu beurteilen.

 

Rh Goebel erläutert, dass Dübbekold früher zum Landkreis Lüneburg gehörte und dass diese unterschiedlichen Unterhaltungslasten durch die Eingemeindung zum Landkreis Lüchow-Dannenberg und zur Gemeinde Göhrde herrühren könnten.

 

Stellv. Bgm Klappstein beantragt, einen Antrag an die Samtgemeinde zur Übernahme des Teilstückes zu stellen.

 

Herr Trapp erläutert dazu, dass sich die Samtgemeinde dann alle Wege ansehen und prüfen wird. Daher wird diese Prüfung dauern. In der Zwischenzeit sollte die Gemeinde aus haftungsrechtlichen Erwägungen tätig werden, wenn Handlungsbedarf besteht.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde stellt an die Samtgemeinde Elbtalaue den Antrag, die Ortsverbindungsstraße zwischen Göhrde und Dübbekold in eine Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen.