Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0230/2015
Herr Trapp
erläutert den Sachverhalt. Die Straße, beginnend von der Abzweigung an der B
216 bis an die Gemarkungsgrenze Nieperfitz wird gegenwärtig von 3 Baulastträgern
bewirtschaftet. Das erste Teilstück in einer Länge von 360 m gehört zum
gemeindefreien Gebiet und befindet sich somit in der Unterhaltungslast des
Landes Niedersachsen, durchgeführt wird diese durch die Niedersächsischen
Landesforsten. Das zweite Teilstück in einer Länge von ca. 860 m befindet sich
auch im Eigentum des Landes Niedersachsen, gehört jedoch nicht zum
gemeindefreien Gebiet, die Straßenbaulast ist durch Widmung auf die Gemeinde
Göhrde übertragen worden. Das letzte Teilstück in einer Lange von 550 m gehört
ebenfalls dem Land Niedersachsen und auch nicht zum gemeindefreien Gebiet.
Dieses Teilstück ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, steht somit in der
Straßenbaulast der Samtgemeinde Elbtalaue.
Trotz umfangreicher
Nachforschungen konnte nicht herausgefunden werden, warum nur das letzte
Teilstück als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet wurde. Eine Änderung der
derzeitigen Situation ist nur möglich, wenn die Grundstückseigentümerin einer
Entwidmung zustimmt und sich bereit erklärt, die Baulast selbst zu übernehmen.
Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs, ist hiervon aber nicht auszugehen. Die
zweite Möglichkeit bestünde darin, dass sich die Samtgemeinde Elbtalaue bereit
erklären würde, die Baulast zu übernehmen und die Straße zu einer
Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen. Dieser Vorgang bedarf eines Beschlusses
des Rates der Samtgemeinde.
Ob die Straße eine
ortsverbindende Funktion besitzt, ist letztendlich vom Rat der Samtgemeinde zu
beurteilen.
Rh Goebel erläutert,
dass Dübbekold früher zum Landkreis Lüneburg gehörte und dass diese
unterschiedlichen Unterhaltungslasten durch die Eingemeindung zum Landkreis
Lüchow-Dannenberg und zur Gemeinde Göhrde herrühren könnten.
Stellv. Bgm
Klappstein beantragt, einen Antrag an die Samtgemeinde zur Übernahme des
Teilstückes zu stellen.
Herr Trapp
erläutert dazu, dass sich die Samtgemeinde dann alle Wege ansehen und prüfen
wird. Daher wird diese Prüfung dauern. In der Zwischenzeit sollte die Gemeinde
aus haftungsrechtlichen Erwägungen tätig werden, wenn Handlungsbedarf besteht.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde stellt an die Samtgemeinde Elbtalaue den Antrag, die Ortsverbindungsstraße zwischen Göhrde und Dübbekold in eine Gemeindeverbindungsstraße umzuwidmen.