Sitzung: 08.06.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0231/2015
Herr Siems-Wedhorn
berichtet zunächst den aktuellen Sachstand zum Haushalt 2015. Nach der ersten
Beschlussfassung am 10.3.2015 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises die
Haushaltssatzung 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht lehnt
bisher eine Genehmigung mit der Begründung ab, dass das ebenfalls am 10.3.
beschlossene Haushaltssicherungskonzept nicht den geforderten Ansprüchen
genüge. In der Sitzung am 6.5.2015 wurde der Rat hierüber informiert.
In der Zwischenzeit
wurde vom Rat ein Beschluss zur Einrichtung einer neuen Krippengruppe gefasst.
Diese Neu-Einrichtung erfordert Personalneueinstellungen und die Bereitstellung
von Investitionsmitteln (die aber zu 100 % bezuschusst bzw. erstattet werden).
Da der bisherige Stellenplan keine neuen Stellen vorsieht, ist entweder ein
Nachtragshaushalt oder der Beschluss eines geänderten Haushaltes erforderlich
(da dieser ja noch keine Rechtskraft erlangt hat). Da ein Nachtragshaushalt
zusätzliche Bekanntmachungskosten verursacht hätte, wurde der bereits
beschlossene Haushalt noch einmal überarbeitet.
Folgende Änderungen
für das Haushaltsjahr 2015 flossen ein:
·
Der
Stellenplan weist zusätzlich 1,64 Stellen für tariflich Beschäftigte und 1,0
Stellen für sonstige Kräfte (Vertretung) aus.
·
Die
Ansätze für Erträge und Aufwendungen im Produkt 36500 Kindergarten
(Betrieb)/HH-Plan S. 52 wurden um jeweils 24.400 € erhöht.
·
Der
Ansatz bei Erstattungen von übrigen Bereichen im Produkt 25200
Kulturobjekte/HH-Plan S. 46 wurde wegen des noch abzuschließenden Vertrages mit
der Anstalt Nds. Landesforsten um 2.000 € (anteiliger Jahresbetrag) erhöht.
·
Im
Produkt 36501 Kindergärten (Liegenschaftsverwaltung)/HH-Plan S. 96 wurden die
Ansätze für Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten/Investitionszuweisungen
wegen der Investitionen für die neue Krippengruppe um jeweils 1.000 € erhöht.
Ferner wurde sicherheitshalber der Ansatz für die Unterhaltung der Außenanlagen
um 4.000 € erhöht.
·
Aufgrund
der vorstehenden Änderungen ergab sich im Produkt 61200 Sonstige Allgemeine
Finanzwirtschaft/HH-Plan S. 102 eine um 2.000 € geringere Überschusszuführung.
·
Im
Teilfinanzhaushalt 31 Liegenschaften/HH-Plan S. 89-90 wurden für die
Investitionen im Kindergarten jeweils 26.000 € für Investitionen und
Zuweisungen vom Land bzw. Landkreis neu aufgenommen. Das Investitionsprogramm
wurde dementsprechend angepasst.
·
Im
Vorbericht zum Haushaltsplan wurden die Daten folgerichtig korrigiert. Die
Anpassung der Liquiditätsplanung ergab aufgrund der Vorfinanzierungseffekte im
Bereich Kindergarten einen etwas höheren maximale Liquiditätsobergrenze von nun
362.000 €. Der Liquiditätsendbestand zum 31.12.2015 wird bei -141.095,14 €
erwartet (HH-Plan S. 10).
Auf Nachfrage von
Rh Goebel erläutert Herr Siems-Wedhorn, dass nur Änderungen im Stellenplan, im
Haushaltssicherungskonzept und in den einzelnen Maßnahmenbereichen, die mit der
Krippe zusammenhängen, erfolgten.
Die Anfrage von
Rh Dreyer, ob bezüglich des Naturum bereits etwas gemacht wurde, verneint Bgm
Stegemann.
Stellv. Bgm
Kappstein beantragt, die Aufhebung des alten Beschlusses und den Beschluss des
neuen Haushalts, wie vorgelegt, gemeinsam abzustimmen. Daher ergeht folgender
Beschluss:
a) Der Beschluss über die
Haushaltssatzung 2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 vom 10.03.2015 (TOP 7) wird aufgehoben.
b) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung
2015 sowie das Investitionsprogramm 2014 – 2018 in der vorliegenden, aktuellen Fassung.