Sitzung: 28.05.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Bgm Beckmann berichtet,
dass im Rahmen der Haushaltsplanung der Gemeinde ein Zuschuss für den SSV
Gusborn vorgesehen war. Dieser ist in Höhe von 2.000 € in den Haushalt
eingestellt worden. Der SSV sollte allerdings nachweisen, dass sie die
geplanten Maßnahmen nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann. Nunmehr hat der
SSV die erforderlichen Unterlagen beim Bürgermeister eingereicht. Bgm Beckmann
verliest den Antrag. Demnach plant der SSV Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich
der Flutlichtanlage und der Beregnungsanlage in Gesamthöhe von 14.234,55 €. Es
können Barmittel in Höhe von 5.100 € und
durch Eigenleistung 2.900 € hierfür aufgebracht werden. Für die Finanzierung
der Maßnahmen wird mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe der eingeplanten
2.000 € gerechnet. Ein weiterer Zuschussantrag in Höhe von 4.270 € ist beim Landesportbund gestellt worden.
Bgm Beckmann schlägt
nunmehr vor, die Auszahlung in Höhe von 2.000 € vorzunehmen.
Frau Heymann merkt hierzu
an, dass im Rahmen der Haushaltsberatung berichtet wurde, dass es sich bei der
Flutlichtanlage auf dem Sportplatz um einen Sturmschaden handelt. Um einen
Zuschuss zu erhalten, ist dem SSV auferlegt worden nachzuweisen, dass der
Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist und dass der Schaden nicht
durch Eigenmittel behoben werden kann. Dieses Vorgehen wurde als
Haushaltsvermerk in den Haushaltsplan aufgenommen. Frau Heymann hinterfragt, ob
es diese Mitteilung seitens des SSV gibt. Ein entsprechender Nachweis der
Versicherung liegt nicht vor. Den Nachweis über nicht vorhandene Eigenmittel
sieht Bgm Beckmann als ausreichend an.
Rh Fahren stellt ebenfalls
fest, dass der Zuschuss lediglich als Ersatz für einen entstandenen Schaden an
der Flutlichtanlage dienen sollte. Über eine tatsächliche Auszahlung sollte im
Rat nochmals beraten werden. Es hat den Anschein, als wolle der SSV mit dem
Zuschuss weitere Maßnahmen (Beregnungsanlage) außerhalb des entstandenen
Schadens finanzieren.
Bgm Beckmann erläutert, er
habe diesen Punkt zur Beratung auf die heutige Tagesordnung setzen lassen.
Seitens der Verwaltung ist ihm jedoch mitgeteilt worden, dass eine erneute
Beschlussfassung hierzu nicht nötig sei, da im Rahmen der Haushaltsberatung
bereits darüber befunden wurde. Aus Sicht der Verwaltung sei hier ein Bericht
ausreichend.
Bgm Beckmann bittet in
diesem Zusammenhang die Ratsmitglieder Unklarheiten, die im Vorfeld erkennbar
sind, rechtzeitiger vor einer Sitzung mit dem Bürgermeister oder der Verwaltung
anzusprechen.
Bgm Beckmann wird die
Angelegenheit allerdings nochmals prüfen und gegebenenfalls dem Rat nochmals
vorlegen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Seitens des Fachdienstes ist die Angelegenheit missverstanden worden. Es
ist davon ausgegangen worden, dass alle Voraussetzungen vorliegen, um eine
Zuschussgewährung erfolgen zu lassen.