Bgm Beckmann berichtet, dass im Rahmen der Haushaltsplanung der Gemeinde ein Zuschuss für den SSV Gusborn vorgesehen war. Dieser ist in Höhe von 2.000 € in den Haushalt eingestellt worden. Der SSV sollte allerdings nachweisen, dass sie die geplanten Maßnahmen nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann. Nunmehr hat der SSV die erforderlichen Unterlagen beim Bürgermeister eingereicht. Bgm Beckmann verliest den Antrag. Demnach plant der SSV Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Flutlichtanlage und der Beregnungsanlage in Gesamthöhe von 14.234,55 €. Es können Barmittel in Höhe von  5.100 € und durch Eigenleistung 2.900 € hierfür aufgebracht werden. Für die Finanzierung der Maßnahmen wird mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe der eingeplanten 2.000 € gerechnet. Ein weiterer Zuschussantrag in Höhe von 4.270  € ist beim Landesportbund gestellt worden.

Bgm Beckmann schlägt nunmehr vor, die Auszahlung in Höhe von 2.000 € vorzunehmen.

 

Frau Heymann merkt hierzu an, dass im Rahmen der Haushaltsberatung berichtet wurde, dass es sich bei der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz um einen Sturmschaden handelt. Um einen Zuschuss zu erhalten, ist dem SSV auferlegt worden nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist und dass der Schaden nicht durch Eigenmittel behoben werden kann. Dieses Vorgehen wurde als Haushaltsvermerk in den Haushaltsplan aufgenommen. Frau Heymann hinterfragt, ob es diese Mitteilung seitens des SSV gibt. Ein entsprechender Nachweis der Versicherung liegt nicht vor. Den Nachweis über nicht vorhandene Eigenmittel sieht Bgm Beckmann als ausreichend an.

 

Rh Fahren stellt ebenfalls fest, dass der Zuschuss lediglich als Ersatz für einen entstandenen Schaden an der Flutlichtanlage dienen sollte. Über eine tatsächliche Auszahlung sollte im Rat nochmals beraten werden. Es hat den Anschein, als wolle der SSV mit dem Zuschuss weitere Maßnahmen (Beregnungsanlage) außerhalb des entstandenen Schadens finanzieren.

 

Bgm Beckmann erläutert, er habe diesen Punkt zur Beratung auf die heutige Tagesordnung setzen lassen. Seitens der Verwaltung ist ihm jedoch mitgeteilt worden, dass eine erneute Beschlussfassung hierzu nicht nötig sei, da im Rahmen der Haushaltsberatung bereits darüber befunden wurde. Aus Sicht der Verwaltung sei hier ein Bericht ausreichend.

 

Bgm Beckmann bittet in diesem Zusammenhang die Ratsmitglieder Unklarheiten, die im Vorfeld erkennbar sind, rechtzeitiger vor einer Sitzung mit dem Bürgermeister oder der Verwaltung anzusprechen.

Bgm Beckmann wird die Angelegenheit allerdings nochmals prüfen und gegebenenfalls dem Rat nochmals vorlegen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Seitens des Fachdienstes ist die Angelegenheit missverstanden worden. Es ist davon ausgegangen worden, dass alle Voraussetzungen vorliegen, um eine Zuschussgewährung erfolgen zu lassen.