Sitzung: 28.05.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 30/0215/2015
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 beschlossen, einen
Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gemeindegebiet zu
bilden. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern/ Vertretern des Rates, der
Verkehrswacht, des Landkreises, der Polizei, der Anwohner und der Samtgemeinde.
Am 24.10. 2013 hat im Jägerhof in Quickborn eine öffentliche Informationsveranstaltung
zu der Thematik stattgefunden.
Die ermittelten
Bereiche wurden von den Arbeitskreismitgliedern im Rahmen eines Ortstermins am
20.11.2014 in Augenschein genommen. Zur weiteren Bearbeitung hat am 05.05.2015
ein Abstimmungstermin mit der Verkehrsbehörde und der
Straßenbewirtschaftungsabteilung des Landeskreises Lüchow-Dannenberg
stattgefunden.
Hieran haben teilgenommen,
vom Landkreis Herr Rzepa, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Ernst-August
Schulz, Leiter der Straßenbewirtschaftungsabteilung, Herr Bürgermeister
Beckmann sowie Herr Hubertus Trapp, Sachbearbeiter der Samtgemeinde.
Zur Beratung der
Ergebnisse der Abstimmungsgespräche hat am 20.05.2015 im Feuerwehrgerätehaus in
Klein Gusborn eine Sitzung des Arbeitskreises stattgefunden. Nachfolgend sind
die abgestimmten Ergebnisse aufgeführt:
- Bereich
der K 29 vor der Einmündung in die B 191 bis in die Ortslage Quickborn
- Der Landkreis wird den Kreuzungsbereich
innerhalb der Ortslage (Einmündung des Wirtschaftsweges WG 29 - Weg zur
Biogasanlage M. Schulz- und Einmündung der Dorfstraße) mit einer durchgezogenen
Linie versehen.
- Der
Vorwegweiser auf der B 191 ist mit einem Zusatz zu versehen, dass die
Weiterfahrt ab der Ortslage Quickborn auf Kreisstraße 29 in Richtung Groß
Gusborn für LKW über 7,5 t gesperrt ist.
Die Reduzierung der Geschwindigkeit vor der geschlossenen Ortslage ist
aufgrund der derzeit geltenden Straßenverordnung rechtlich nicht zulässig.
- Bereich
des Ortseinganges Zadrau entlang der K 1
- Der Landkreis wird im Ortseingangsbereich
Quermarkierungen aufbringen, um die Verkehrsteilnehmer durch das
Überfahrtsgeräusch auf den Beginn der Ortslage aufmerksam zu machen.
Beide Maßnahmen werden vom Landkreis eigenständig durchgeführt, die
Beantragung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung ist nicht notwendig.
Am 11.05.2015 hat
ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Samtgemeinde Elbtalaue als
Verkehrsbehörde für in der Baulast der Samtgemeinde befindlichen Straßen
stattgefunden.
Hieran haben Herr
Bürgermeister Beckmann, Herr J. Rexin als Verkehrsbehörde der Samtgemeinde
sowie Herr H. Trapp als zuständiger Mitarbeiter im Fachdienst 30 der
Samtgemeinde teilgenommen.
- Ortslage
Quickborn; Bereich Mühlenberg / Schützenweg
- Einrichtung einer 30 km/h-Zone
für die Straßenzüge
Mühlenberg/Schützenweg. Unterstützt wird die Einrichtung durch Einengung der
Fahrbahn mit Blumenkübeln in beiden Straßen. In der Straße Mühlenberg ca. 30
vor der Einmündung der Straße Schützenweg. In der Straße Schützenweg als
Diagonalverschwenkung ca. 150 m vor der Einmündung in die Hauptstraße.
-
Das Ortsschild ist ca. 10 m in Richtung Kl. Gusborn zu versetzen,
außerdem ist auch auf der linken Seite ein Ortsschild zu errichten. Im Bereich des Ortseinganges
ist eine beidseitige Bretterpalisadenwand zur optischen Einengung zu errichten.
- Ortseingang
Klein Gusborn aus Richtung Quickborn
- Aufstellung von 2 Blumenkübeln als
Diagonalverschwenkung direkt im Eingangsbereich, Markierung des
Einmündungstrichters und Aufstellung eines zweiten Ortsschildes linksseitig.
- Einmündungsbereich
Klein Gusborn aus Richtung Zadrau
- Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes
- Errichtung einer 30 Km/h Zone für den
Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg
- Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30
Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur
Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des
Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner
Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)
- Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.
70 m vor dem Ortseingang.
- Einmündungsbereich
Zadrau aus Richtung Gusborn kommend
- Errichtung von zwei Diagonalverschwenkungen
durch Blumenkübel, einmal im
Eingangsbereich ca. 50 m hinter dem Ortsschild und einmal nach ca. 250 m
(Höhe des Grundstückes W. Schulz)
- Mittig zwischen den Verschwenkungen ist in
beiden Fahrtrichtungen ein weißes 50 km/h Piktogramm auf der Fahrbahn zu
markieren
- Totenweg
- Wirtschaftsweg der Gemeinde Gemeinde Gusborn von Quickborn in Richtung
Landesstraße Klein Gusborn
- Der Weg wird künftig für den
Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 260 + Landwirtschaftlicher Verkehr frei)
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die einzelnen
Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7.
dargestellt, beschlossen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung, durch die
durchzuführende Bürgerversammlung, wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der
Samtgemeinde Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.
Bgm Beckmann
berichtet, dass die o.a. Punkte im Arbeitskreis herausgearbeitet wurden und
nunmehr in Auftrag gegeben werden sollten.
Stellv. Bgm Struck
bittet darum, im Punkt 5 Änderungen vorzunehmen. Er hat sich informiert und
festgestellt, dass die sogenannten „Berliner Kissen“ aufgedübelte Elemente
sind, die lt. seinen Recherchen keine 30.000 € kosten würden. Stattdessen
sollte hier eine Variante von Kreissegmentschwellen gewählt werden.
Rh Ringel betont,
er kann den Maßnahmen nicht zustimmen, da diese Maßnahmen seiner Meinung nach
nicht ausreichend geprüft sind und möglicherweise gegen die Umsetzung
rechtliche Bedenken bestehen.
Bgm Beckmann
spricht alle Punkte nochmals an und erläutert teilweise die Beweggründe.
Er schlägt vor, den
Beschluss des Rates hierzu in einer Bürgerversammlung vorzustellen und dann die
Umsetzung zu beantragen.
Er zeigt anhand
einer Bildprojektion einige
Modellbeispiele für Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsberuhigungen
(Blumenkübel) und Beschilderungen.
Rh Fahren weist
daraufhin, dass alle Maßnahmen ausführlich im Verkehrsausschuss diskutiert und
einstimmig beschlossen worden sind. Eine erneute Diskussion über die einzelnen
Maßnahmen hält er daher für nicht mehr zielführend. Er regt daher an, wie im
Arbeitskreis zusammengestellt abzustimmen.
Auf Bitten von
stellv. Bgm Struck wird im Punkt 5 der Maßnahmen die Zeile „(sog. Berliner Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je nach Länge)“
gestrichen.
Im Laufe der
Diskussion ergibt sich, dass zusätzlich zwei Unterpunkte in Bezug auf die
Geschwindigkeitsreduzierung in die Maßnahme 5 mit aufgenommen werden.
Stellv. Bgm Geuder
regt an, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung etwas umformuliert wird.
Satz 1 könne so bleiben, Satz 2 sollte lauten: Eine Bürgerversammlung wird durchgeführt. Satz 3 sollte den Auftrag
an die Verwaltung beinhalten.
Sie merkt an, dass
eine Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Sollte es seitens der Bürger
Anregungen oder Bedenken geben, sollten diese betrachtet werden. Allerdings
soll eine Umsetzung von Maßnahmen nicht davon abhängig gemacht werden.
Im weiteren Verlauf
der Diskussion reift der Vorschlag, im Maßnahmenpaket 6 das angedachte
Piktogramm mit 30 km/h statt der vorgesehenen 50 km/h auf die Fahrbahn
aufzubringen.
Die Möglichkeit
dieses Ansinnens sollte jedoch nochmal in der Verwaltung geklärt werden. Eine
Änderung im Punkt 6 wird daher noch nicht vorgesehen.
Gegen die
aufgezeigten und angesprochenen Änderungen erheben sich keine Bedenken.
Zusammenfassung der Änderungen zum
Beschluss:
- Einmündungsbereich
Klein Gusborn aus Richtung Zadrau
- Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes
- Errichtung einer 30 Km/h Zone für den
Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg
- Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30
Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur
Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des
Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner
Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)
- Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.
70 m vor dem Ortseingang
- Antrag
an die Samtgemeinde zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h für den
Ortsverbindungsweg Klein Gusborn – Zadrau sowie für den Ortsverbindungsweg
Klein Gusborn - Quickborn
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
Die einzelnen
Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7.
dargestellt, mit den entsprechenden Änderungen beschlossen. Eine Bürgerversammlung
wird durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der Samtgemeinde
Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.