Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 beschlossen, einen Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gemeindegebiet zu bilden. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern/ Vertretern des Rates, der Verkehrswacht, des Landkreises, der Polizei, der Anwohner und der Samtgemeinde. Am 24.10. 2013 hat im Jägerhof in Quickborn eine öffentliche Informationsveranstaltung zu der Thematik stattgefunden.

 

Die ermittelten Bereiche wurden von den Arbeitskreismitgliedern im Rahmen eines Ortstermins am 20.11.2014 in Augenschein genommen. Zur weiteren Bearbeitung hat am 05.05.2015 ein Abstimmungstermin mit der Verkehrsbehörde und der Straßenbewirtschaftungsabteilung des Landeskreises Lüchow-Dannenberg stattgefunden.

Hieran haben teilgenommen, vom Landkreis Herr Rzepa, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Ernst-August Schulz, Leiter der Straßenbewirtschaftungsabteilung, Herr Bürgermeister Beckmann sowie Herr Hubertus Trapp, Sachbearbeiter der Samtgemeinde.

 

Zur Beratung der Ergebnisse der Abstimmungsgespräche hat am 20.05.2015 im Feuerwehrgerätehaus in Klein Gusborn eine Sitzung des Arbeitskreises stattgefunden. Nachfolgend sind die abgestimmten Ergebnisse aufgeführt: 

 

 

 

  1. Bereich der K 29 vor der Einmündung in die B 191 bis in die Ortslage Quickborn

 

-       Der Landkreis wird den Kreuzungsbereich innerhalb der Ortslage (Einmündung des Wirtschaftsweges WG 29 - Weg zur Biogasanlage M. Schulz- und Einmündung der Dorfstraße) mit einer durchgezogenen Linie versehen.

-       Der  Vorwegweiser auf der B 191 ist mit einem Zusatz zu versehen, dass die Weiterfahrt ab der Ortslage Quickborn auf Kreisstraße 29 in Richtung Groß Gusborn für LKW über 7,5 t gesperrt ist.   

 

Die Reduzierung der Geschwindigkeit vor der geschlossenen Ortslage ist aufgrund der derzeit geltenden Straßenverordnung rechtlich nicht zulässig.

 

 

  1. Bereich des Ortseinganges Zadrau entlang der K 1

 

-       Der Landkreis wird im Ortseingangsbereich Quermarkierungen aufbringen, um die Verkehrsteilnehmer durch das Überfahrtsgeräusch auf den Beginn der Ortslage aufmerksam zu machen.   

 

 

Beide Maßnahmen werden vom Landkreis eigenständig durchgeführt, die Beantragung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung ist nicht notwendig.

 

 

Am 11.05.2015 hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Samtgemeinde Elbtalaue als Verkehrsbehörde für in der Baulast der Samtgemeinde befindlichen Straßen stattgefunden.

Hieran haben Herr Bürgermeister Beckmann, Herr J. Rexin als Verkehrsbehörde der Samtgemeinde sowie Herr H. Trapp als zuständiger Mitarbeiter im Fachdienst 30 der Samtgemeinde teilgenommen.

 

  1. Ortslage Quickborn; Bereich Mühlenberg / Schützenweg

-       Einrichtung einer 30 km/h-Zone für die  Straßenzüge Mühlenberg/Schützenweg. Unterstützt wird die Einrichtung durch Einengung der Fahrbahn mit Blumenkübeln in beiden Straßen. In der Straße Mühlenberg ca. 30 vor der Einmündung der Straße Schützenweg. In der Straße Schützenweg als Diagonalverschwenkung ca. 150 m vor der Einmündung in die Hauptstraße.

 

-       Das Ortsschild ist ca. 10 m in Richtung Kl. Gusborn zu versetzen, außerdem ist auch auf der linken Seite ein Ortsschild  zu errichten. Im Bereich des Ortseinganges ist eine beidseitige Bretterpalisadenwand zur optischen Einengung zu errichten.

 

  1. Ortseingang Klein Gusborn aus Richtung Quickborn

-       Aufstellung von 2 Blumenkübeln als Diagonalverschwenkung direkt im Eingangsbereich, Markierung des Einmündungstrichters und Aufstellung eines zweiten Ortsschildes linksseitig.

 

  1. Einmündungsbereich Klein Gusborn aus Richtung Zadrau

-       Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes

-       Errichtung einer 30 Km/h Zone für den Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg

-       Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30 Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)  

-       Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.

70 m vor dem Ortseingang.

 

  1. Einmündungsbereich Zadrau aus Richtung Gusborn kommend

-       Errichtung von zwei Diagonalverschwenkungen durch Blumenkübel, einmal im  Eingangsbereich ca. 50 m hinter dem Ortsschild und einmal nach ca. 250 m (Höhe des Grundstückes W. Schulz)

-       Mittig zwischen den Verschwenkungen ist in beiden Fahrtrichtungen ein weißes 50 km/h Piktogramm auf der Fahrbahn zu markieren 

 

  1. Totenweg - Wirtschaftsweg der Gemeinde Gemeinde Gusborn von Quickborn in Richtung Landesstraße Klein Gusborn

-       Der Weg wird künftig für den Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 260 + Landwirtschaftlicher Verkehr frei)

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die einzelnen Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7. dargestellt, beschlossen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung, durch die durchzuführende Bürgerversammlung, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der Samtgemeinde Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen. 

 

 

Bgm Beckmann berichtet, dass die o.a. Punkte im Arbeitskreis herausgearbeitet wurden und nunmehr in Auftrag gegeben werden sollten.

 

Stellv. Bgm Struck bittet darum, im Punkt 5 Änderungen vorzunehmen. Er hat sich informiert und festgestellt, dass die sogenannten „Berliner Kissen“ aufgedübelte Elemente sind, die lt. seinen Recherchen keine 30.000 € kosten würden. Stattdessen sollte hier eine Variante von Kreissegmentschwellen gewählt werden.

 

Rh Ringel betont, er kann den Maßnahmen nicht zustimmen, da diese Maßnahmen seiner Meinung nach nicht ausreichend geprüft sind und möglicherweise gegen die Umsetzung rechtliche Bedenken bestehen.

 

Bgm Beckmann spricht alle Punkte nochmals an und erläutert teilweise die Beweggründe.

Er schlägt vor, den Beschluss des Rates hierzu in einer Bürgerversammlung vorzustellen und dann die Umsetzung zu beantragen.

Er zeigt anhand einer Bildprojektion einige  Modellbeispiele für Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsberuhigungen (Blumenkübel) und Beschilderungen.

 

Rh Fahren weist daraufhin, dass alle Maßnahmen ausführlich im Verkehrsausschuss diskutiert und einstimmig beschlossen worden sind. Eine erneute Diskussion über die einzelnen Maßnahmen hält er daher für nicht mehr zielführend. Er regt daher an, wie im Arbeitskreis zusammengestellt abzustimmen.

 

Auf Bitten von stellv. Bgm Struck wird im Punkt 5 der Maßnahmen die Zeile „(sog. Berliner Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je nach Länge)“ gestrichen.

 

Im Laufe der Diskussion ergibt sich, dass zusätzlich zwei Unterpunkte in Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung in die Maßnahme 5 mit aufgenommen werden.

 

Stellv. Bgm Geuder regt an, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung etwas umformuliert wird. Satz 1 könne so bleiben, Satz 2 sollte lauten: Eine Bürgerversammlung wird durchgeführt. Satz 3 sollte den Auftrag an die Verwaltung beinhalten.

Sie merkt an, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Sollte es seitens der Bürger Anregungen oder Bedenken geben, sollten diese betrachtet werden. Allerdings soll eine Umsetzung von Maßnahmen nicht davon abhängig gemacht werden. 

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion reift der Vorschlag, im Maßnahmenpaket 6 das angedachte Piktogramm mit 30 km/h statt der vorgesehenen 50 km/h auf die Fahrbahn aufzubringen.

Die Möglichkeit dieses Ansinnens sollte jedoch nochmal in der Verwaltung geklärt werden. Eine Änderung im Punkt 6 wird daher noch nicht vorgesehen.

 

Gegen die aufgezeigten und angesprochenen Änderungen erheben sich keine Bedenken.

 

Zusammenfassung der Änderungen zum Beschluss:

 

  1. Einmündungsbereich Klein Gusborn aus Richtung Zadrau

-       Aufstellung eines linksseitigen Ortsschildes

-       Errichtung einer 30 Km/h Zone für den Bereich Zadrauer Weg, Alte Dorfstraße, Finkenweg und Eulenweg

-       Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der 30 Km/h Zone in Form einer Fahrbahnerhöhung auf kompletter Breite ( Abstand zur Fahrbahnkante 50 cm, Rechtliche Vorgabe zum behinderungsfreien passieren des Bereiches durch Fahrradfahrer) und einer Länge von ca. 10 m ( sog. Berliner Kissen); Kosten ca. 30.000,- € (je. nach Länge)  

-       Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 Km/h bereits ca.

70 m vor dem Ortseingang

-       Antrag an die Samtgemeinde zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h für den Ortsverbindungsweg Klein Gusborn – Zadrau sowie für den Ortsverbindungsweg Klein Gusborn - Quickborn

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden  

 


Beschluss:

Die einzelnen Konzeptpunkte werden, wie im Sachverhalt unter den Ziffern 1. bis 7. dargestellt, mit den entsprechenden Änderungen beschlossen. Eine Bürgerversammlung wird durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verkehrsbehördliche Anordnungen je nach Zuständigkeit bei der Samtgemeinde Elbtalaue und beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.