Sitzung: 28.05.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0207/2015
Der Jahresabschluss
2011 wurde am 16.03.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 04.05.2015 erstellt. Die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die
Länge des seit dem Haushaltsjahr 2011 verstrichenen Zeitraumes und durch die
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
ausrechend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Frau Heymann
erläutert den Sachverhalt. Sie teilt mit, dass das Defizit geringer ausgefallen
ist als erwartet.
Rh Peemöller
hinterfragt die unterschiedlichen Buchwerte der bebauten und der unbebauten
Grundstücke am 31.12.2010 und am 31.12.2011.
Laut Aussage Frau
Heymann wird es sich hier um Grundstücksverkäufe handeln. Details hierzu können
dem Anlageverzeichnis entnommen werden und sollen in der Niederschrift
beschrieben werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Erläuterung zur
Frage von Rh Peemöller:
1. Minderung
"unbebaute Grundstücke" um 10.714,00 € von 305.695,09 € auf
294.981,09 €:
Verkauf eines
Grundstückes im Baugebiet Stüden (Käufer: Pietzke)
2. Minderung
"bebaute Grundstücke" um 156,83 € von 44.048,80 € auf 43.891,97 €:
Unter der
Überschrift "Bebaute Grundstücke" im Sachvermögen sind die Gebäude
sowie sonstige bauliche Anlagen oder Einrichtungen auf Grundstücken zu
finden.
a) 61,03 €
Abschreibungen: Auf einem Grundstück in der Gemarkung Quickborn wurde 2010 eine
Streuobstwiese angelegt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen solche neu
geschaffenen Baumbestände abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer liegt bei 100
Jahren. Somit schreibt sich nicht direkt das Grundstück ab, sondern der
Baumbestand auf dem Grundstück.
b) 95,80 €
Abschreibungen: Im Jahr 2010 wurde das Feuerwehrgerätehaus Zadrau von der
Samtgemeinde an die Gemeinde Gusborn übergeben. Auch für dieses Gebäude fallen
jährlich Abschreibungen an.
Die Abstimmungen zu
den Beschlüssen a) und b) erfolgen unter der Sitzungsleitung des Bgm Beckmann.
Bei der Abstimmung
zum Beschluss b) übernimmt stellv. Bgm Geuder die Sitzungsleitung.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Enthaltung 1
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von -38.451,12 € wird in das Folgejahr übertragen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7