Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Jahresabschluss 2011 wurde am 16.03.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 04.05.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2011 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als ausrechend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

Frau Heymann erläutert den Sachverhalt. Sie teilt mit, dass das Defizit geringer ausgefallen ist als erwartet.

 

Rh Peemöller hinterfragt die unterschiedlichen Buchwerte der bebauten und der unbebauten Grundstücke am 31.12.2010 und am 31.12.2011.

Laut Aussage Frau Heymann wird es sich hier um Grundstücksverkäufe handeln. Details hierzu können dem Anlageverzeichnis entnommen werden und sollen in der Niederschrift beschrieben werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Erläuterung zur Frage von Rh Peemöller:

 

1. Minderung "unbebaute Grundstücke" um 10.714,00 € von 305.695,09 € auf 294.981,09 €:

 

Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet Stüden (Käufer: Pietzke)

 

 

2. Minderung "bebaute Grundstücke" um 156,83 € von 44.048,80 € auf 43.891,97 €:

 

Unter der Überschrift "Bebaute Grundstücke" im Sachvermögen sind die Gebäude sowie sonstige bauliche Anlagen oder Einrichtungen auf Grundstücken zu finden. 

 

a) 61,03 € Abschreibungen: Auf einem Grundstück in der Gemarkung Quickborn wurde 2010 eine Streuobstwiese angelegt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen solche neu geschaffenen Baumbestände abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer liegt bei 100 Jahren. Somit schreibt sich nicht direkt das Grundstück ab, sondern der Baumbestand auf dem Grundstück.

 

b) 95,80 € Abschreibungen: Im Jahr 2010 wurde das Feuerwehrgerätehaus Zadrau von der Samtgemeinde an die Gemeinde Gusborn übergeben. Auch für dieses Gebäude fallen jährlich Abschreibungen an.

 

Die Abstimmungen zu den Beschlüssen a) und b) erfolgen unter der Sitzungsleitung des Bgm Beckmann.

Bei der Abstimmung zum Beschluss b) übernimmt stellv. Bgm Geuder die Sitzungsleitung.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2011 wird beschlossen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 7

 

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 6        Enthaltung 1

 

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von -38.451,12 € wird in das Folgejahr übertragen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 7