Rh Zühlke fragt an, ob die Samtgemeinde ein Dienstfahrzeug mit dem Kennzeichen DAN-SG 222 hat, und wenn ja, wer dieses Fahrzeug fahren darf. StDir Meyer bestätigt, dass es diesen Dienstwagen gibt. Nutzen dürfen ihn die Mitarbeiter der Samtgemeinde sowie Personen, die von der Samtgemeinde beauftragt werden. Hierzu gehören auch Dritte und Ehrenamtliche, die einen Fahrdienst zur Unterstützung von Veranstaltungen durchführen. Auch für die Weinkönigin kommt das Fahrzeug zum Einsatz.