Sitzung: 29.04.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Zühlke fragt an, ob die
Samtgemeinde ein Dienstfahrzeug mit dem Kennzeichen DAN-SG 222 hat, und wenn
ja, wer dieses Fahrzeug fahren darf. StDir Meyer bestätigt, dass es diesen
Dienstwagen gibt. Nutzen dürfen ihn die Mitarbeiter der Samtgemeinde sowie
Personen, die von der Samtgemeinde beauftragt werden. Hierzu gehören auch
Dritte und Ehrenamtliche, die einen Fahrdienst zur Unterstützung von
Veranstaltungen durchführen. Auch für die Weinkönigin kommt das Fahrzeug zum
Einsatz.