Sitzung: 21.05.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Die SOLI-Fraktion
hat um Darlegung der Genehmigungslage des Grundstückes der Fa. Lindemann im
Bereich des Develangringes gebeten.
Der Bebauungsplan
„4b Develang - Nördlich der Kolberger Allee“ setzt für den Bereich des
Betriebsgrundstückes Lüchower Straße 61 und den östlich angrenzenden Bereich
bis an die Grundstücke Develangring 32a und 33a heran ein Mischgebiet nach § 6
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. In Mischgebieten sind zulässig:
Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, kirchliche Zwecke, kulturelle Zwecke,
soziale Zwecke, gesundheitliche Zwecke, sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe
und Tankstellen.
Der Bebauungsplan
ist aufgestellt worden, um auf dem Grundstücksbereich zwischen den Grundstücken
Lüchower Straße 61 und Develangring 32a und 33b Lagermöglichkeiten für den
dortigen Dachdeckerbetrieb zu schaffen. Für diesen Grundstücksbereich gilt eine
Grundflächenzahl von 0,45 (zulässige Grundfläche), eine Firsthöhenbegrenzung
von 4,80m, ein Zu- und Abfahrtsverbot und ein Gebot für Anpflanzungsflächen.
Die verkehrliche Erschließung ist über das Grundstück Lüchower Straße 61
vorgesehen.
Zu dem angrenzenden
Wohngebieten (WA) gilt eine Lärmbegrenzung von 55 dB/A nachts und 40 dB/A
tagsüber nach der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm).
Grundsätzlich ist
es ohne Baugenehmigung zulässig, ein Gebäude für Gerätschaften zum Pflegen eines Grundstückes aufzustellen. Eine
Lagerung von Baumaterialien ist ohne Baugenehmigung nicht zulässig.
Ein Recht,
Baugenehmigungsunterlagen einzusehen, haben nur Nachbarn deren Belange durch
eine Baumaßnahme berührt sein können (§ 68 Nds. Bauordnung).
Zuständige Behörde
ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg, für bauordnungsrechtlich Belange der
Fachdienst Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege und für asbesthaltige
Materialen der Fachdienst Abfallwirtschaft.