Sitzung: 19.05.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 30/0156/2015
Nach der ersten
Projektvorstellung der terraplan GmbH und Co. KG Bau- und Projektmanagement im
September 2013 und mehreren Vorberatungen hat sich die Konzeption der
Einzelhandelsentwicklung in Dannenberg dahingehend konkretisiert, dass die
Änderung des Bebauungsplans Mühlentor eingeleitet werden kann.
Das Lageplankonzept
des durch die Vorhabenträger beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros Dr.
Mühlemann & Schediwy, bildet die Gesamtplanung der Einzelhandelsentwicklung
im Bereich Mühlentor / Querdeich ab.
Die 4. Änderung des
Bebauungsplans Mühlentor beinhaltet hingegen lediglich das Plangebiet nördlich
der Straße Mühlentor – angrenzend an die Jetzelallee; sowie südlich der Straße
Mühlentor bis nördlich des sich auf dem Flurstück 14/13 befindlichen Teichs.
Eine Unterteilung
des zu überplanenden Gebiets ist aufgrund der verschiedenen Änderungs-/
Aufstellungsverfahren gemäß dem Baugesetzbuche (BauGB) notwendig.
Durch die 4.
Änderung des Bebauungsplans Mühlentor sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die im o.g. Lageplankonzept bezeichneten Vorhaben BK 1, BK
2 und BK 3 geschaffen werden. Im Bauleitplanverfahren ist zu gewährleisten,
dass sich die geplanten Vorhaben in Bebauungsstruktur und Gestaltung
hinreichend in das städtebauliche Umfeld einfügen.
Das
Änderungsverfahren kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Eine Berichtigung bzw.
Änderung des Flächennutzungsplans ist an dieser Stelle nicht erforderlich.
Für Bereiche die
baulich verändert werden sollen, ist eine örtliche Bauvorschrift zu entwickeln.
Für die bauliche Erhaltung des Eingangsbereichs Mühlentor (welcher sich als
wahrgenommener Eingangsbereich der Stadt darstellt) ist der Erlass einer
kleinräumigen Erhaltungssatzung sinnvoll. Durch diese räumt sich die Stadt
Dannenberg bei Baugenehmigungsverfahren einen Genehmigungsvorbehalt ein, um
bpsw. den Abbruch von ortsbildprägenden Eckgebäuden vorbeugen zu können.
Bei der Bebauungsplanänderung sind
nachfolgende Planinhalte zu berücksichtigen:
- Kerngebiet: In dem vom Vorhabenträger
beplanten Bereichen ist die Kerngebietsfestsetzung (MK) zu erhalten und ggf.
geringfügig nach Süden zu erweitern, um eine Anbindung an den geplanten
großflächigen Einzelhandelsbereich im Querdeich zu schaffen.
- Mischgebiet: In den baulich zu erhaltenden
Bereichen käme auch eine Änderung von Kerngebiet zu Mischgebiet in Frage, um
die Wohnfunktion zu schützen und großflächigen Einzelhandel und
Vergnügungsstätten auszuschließen.
- Im Plangebiet am Mühlentor könnte man
großflächigen Lebensmitteleinzelhandel ausschließen, um bessere
Genehmigungsvoraussetzungen für die geplante Entwicklung von großflächigem
Lebensmitteleinzelhandel im Querdeich zu schaffen.
- Verkehrsflächen: Zwischen der Lüneburger
Straße und dem Lindenweg ist in Abstimmung mit dem Vorhabenträger eine
Ausweisung von öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen zur Erschließung der
Neubebauung in Betracht zu ziehen. An der Jeetzelallee ist der
Stellplatzbereich neu zu ordnen und zu erweitern.
- Maß der baulichen Nutzung: Die GRZ ist in
Teilgebieten zu erhöhen. An der Langen Straße ist eine zweigeschossige Bebauung
städtebaulich vorzugeben. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist im gesamten
Plangebiet zu überprüfen und ggf. zu verändern.
- Baufelder: Die Baulinien und Baugrenzen sind
zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.
- Bauweise: Um eine stadttypische Neubebauung
(ohne seitliche Grenzabstände) zu erreichen, wird in Teilbereichen die
Festsetzung einer geschlossenen oder abweichenden Bauweise erforderlich.
- Grünordnung: Der Baumerhalt muss aufgehoben,
Pflanzflächen überprüft, ggf. Ersatzanpflanzung geregelt werden.
- Textliche Festsetzungen: Die textlichen
Festsetzungen sind inhaltlich zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.
- Fassadengestaltung: Es sind Vorabstimmungen
mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Vorhabenträger über die
architektonische Ausgestaltung des Vorhabens vorzunehmen.
Herr Hesebeck führt
zunächst an, dass sich seine Erläuterungen zum Sachverhalt auch auf den
nachfolgenden Top 11 zum Querdeich beziehen, da die beiden Bereiche planerisch
verbunden sind.
Erste Planungen zur
Entwicklung des Gesamtbereichs Mühlentor/Querdeich liegen bereits vor. Um nun
in eine konkretere Planung einsteigen zu können ist eine Änderung bzw. für den
Bereich Querdeich die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Für
letzteren Bereich ist es zudem zunächst erforderlich bestehende Beschlüsse, die
eine Bebauung ausschließen aufzuheben.
Herr Hesebeck
erläutert die o.g. einzelnen Unterpunkte des Sachverhaltes.
Im Fachausschuss
erfolgte eine mehrheitliche, im Verwaltungsausschuss die einstimmige Empfehlung
des Beschlussvorschlages.
Rh Behning
signalisiert für die CDU-Fraktion Zustimmung zum Beschluss.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
a)
Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet die 4. Änderung des
Bebauungsplans Mühlentor ein.
b)
Für die Erhaltung des Eingangsbereichs Mühlentor ist eine
Erhaltungssatzung im Bebauungsplan zu erlassen. Für die Bereiche die baulich
verändert werden sollen, ist eine örtliche Bauvorschrift zu entwickeln.
c)
Die Stadt Dannenberg (Elbe) schließt mit dem Investor eine
Vereinbarung über die garantierte gemeinsame Umsetzung der
Einzelhandelsentwicklung im Mühlentor und Querdeich.
d)
Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt die Stadt Dannenberg.