Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor. Der Jahresabschluss 2012 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Dezember 2014 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.04.2015 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 14 und 15 des Prüfberichtes auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden sollten.

 

4.1 Geleistete Investitionszuschüsse an Dritte

Bei den relativ geringfügigen Investitionszuweisungen der Gemeinden wurde in der Vergangenheit in aller Regel nie ein förmlicher Förderbescheid erlassen, da Bürgermeister und Rat diese Dinge zumeist „im Blick“ haben und Zweckentfremdung der Mittel somit ausgeschlossen werden kann. Unabhängig davon wird der  Forderung des RPA künftig nachgekommen.

 

4.2 Ausgleichsmaßnahmen / Pflanzungen im Baugebiet Zieleitz I

Der Hinweis ist korrekt. Die Umbuchung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2013.

 

4.3 Förderrichtlinien zum Einsatz energiesparender Technologien

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Hinweis in einem separaten Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen des Rates thematisiert werden.

 

4.4 Verfügungsmittel

Es wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Vorlage zum Jahresabschluss 2010 verwiesen.

 

4.5 Sachkosten Kinderspielkreis

Der Bürgermeister wird das Personal des Kinderspielkreises darauf hinweisen, künftig Einzelbelege beizubringen.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2012 ein ordentliches Ergebnis von + 60.842,51 € und ein außerordentliches Ergebnis von – 202,73 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses  in Höhe von 202,73 € mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2012 verrechnet. Der verbleibende Betrag 60.639,78 € wird der Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zugeführt.

 

Nach Vortrag durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Jameln den

 

 

 

 

 

 

Bgm Sperling übernimmt wieder den Vorsitz.

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2012 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 60.639,78 € der Rücklage aus  dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.