Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0149/2015
Frau Scharf berichtet, dass in der Bedarfsplanungssitzung über die Auslastung der Kindertagesstätten
in der Samtgemeinde Elbtalaue am 9. März 2015 sich ein zusätzlicher Bedarf
insbesondere an Krippenplätzen für den Bereich Hitzacker (Elbe) abzeichnete.
Die Krippengruppe
am Ev. Kindergarten ist voll belegt, die Anmeldungen ab Kindergartenjahr
2015/2016 können derzeit nicht alle bedient werden. Im Kindergarten Bredenbock
sind die Kapazitäten ebenfalls erschöpft, für 5 U3-Plätze liegen 8 Anmeldungen
vor.
Aus diesem Grund
wird die Einrichtung einer Krippengruppe erforderlich, um den Rechtsanspruch
der Eltern auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.
Rf Molter fragt,
wie die Samtgemeinde Elbtalaue auf den immer größer werdenden Bedarf von
U3-Plätzen vorbereitet ist.
Frau Scharf
erklärt, dass jedes Jahr eine Bedarfsplanung erstellt wird. Außerdem wird ab
01.08.2015 eine Krippengruppe in Zernien eröffnet. Bisher hat es immer
funktioniert, dass der Bedarf gedeckt wird und die Kinder ihre Plätze bekommen.
Stellv. AV
Mattiesch fragt, ob dieser große Bedarf etwas mit der Zuwanderung zu tun hat.
Frau Scharf stimmt
dieser Frage teilweise zu. Im Krippenbereich ist der Bedarf der Zuwanderer zwar
eher gering, jedoch im Elementarbereich ist eine steigende Anzahl von
Zuwanderern zu spüren.
Des Weiteren
erläutert Frau Scharf, dass der Umbau des Kindergartens Bredenbock im Jahr
2012/2013 zur Betreuung der U3-Kinder mit RAT-Mitteln gefördert wurde. Bewusst
wurde seinerzeit nur ein Antrag auf Förderung von 5 Plätzen gestellt, da dieser
Bedarf anhand der Geburtenzahlen wirtschaftlich vertretbar erschien. Die
geschaffenen 5 Plätze müssen den Kindern
unter 3 Jahren vorgehalten werden und dürfen nicht mit Kindern der Altersgruppe
3 bis 6 Jahre belegt werden.
Die neugeschaffenen
Räume bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die
Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.
Umbaumaßnahmen sind
nicht vorzunehmen.
Die Möblierung
sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl
anzupassen. So, erklärt Frau Scharf, muss die Garderobe erweitert werden und es
müssen zusätzlich Kinderstühle und ErzieherInnen-Stühle angeschafft werden.
Der Bedarf wird
derzeit in der Einrichtung ermittelt und mit dem Landkreis abgestimmt.
Diese Mittel werden
im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.
Im Rahmen dieser
Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei
entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu
Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.
Für den Betrieb
einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiter/in der Gruppe auch
ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen
wird komplett durchs Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden, sofern
mindestens 11 Plätze belegt sind.
Herr Pieterek fügt
hinzu, dass es schwierig ist, entsprechendes Fachpersonal zu finden.
Aufgrund des kurzen
Zeitrahmens und der Verlegung des Jugendhilfeausschusses in den Juni 2015 haben
sich der Landkreis und die Samtgemeinde verständigt, dass nach einer
Beschlussempfehlung durch den Jugendausschuss der Samtgemeinde eine vorzeitige
Ausschreibung der Stellen erfolgen kann.
Insbesondere vor
dem Hintergrund, dass den Eltern Planungssicherheit gegeben werden und die
Einstellung der 3. Kraft zwingend zum 01.08.2015 vorzunehmen ist, da bei
späterem Vertragsabschluss die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016
erfolgt.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem.
Jugendhilfevereinbarung stimmt die
Samtgemeinde Elbtalaue der Einrichtung einer Krippengruppe ab 01.08.2015 zu.