Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Scharf berichtet, dass in der Bedarfsplanungssitzung über die Auslastung der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Elbtalaue am 9. März 2015 sich ein zusätzlicher Bedarf insbesondere an Krippenplätzen für den Bereich Hitzacker (Elbe) abzeichnete.

Die Krippengruppe am Ev. Kindergarten ist voll belegt, die Anmeldungen ab Kindergartenjahr 2015/2016 können derzeit nicht alle bedient werden. Im Kindergarten Bredenbock sind die Kapazitäten ebenfalls erschöpft, für 5 U3-Plätze liegen 8 Anmeldungen vor.

Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer Krippengruppe erforderlich, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.

 

Rf Molter fragt, wie die Samtgemeinde Elbtalaue auf den immer größer werdenden Bedarf von U3-Plätzen vorbereitet ist.

 

Frau Scharf erklärt, dass jedes Jahr eine Bedarfsplanung erstellt wird. Außerdem wird ab 01.08.2015 eine Krippengruppe in Zernien eröffnet. Bisher hat es immer funktioniert, dass der Bedarf gedeckt wird und die Kinder ihre Plätze bekommen.

 

Stellv. AV Mattiesch fragt, ob dieser große Bedarf etwas mit der Zuwanderung zu tun hat.

 

Frau Scharf stimmt dieser Frage teilweise zu. Im Krippenbereich ist der Bedarf der Zuwanderer zwar eher gering, jedoch im Elementarbereich ist eine steigende Anzahl von Zuwanderern zu spüren.

 

Des Weiteren erläutert Frau Scharf, dass der Umbau des Kindergartens Bredenbock im Jahr 2012/2013 zur Betreuung der U3-Kinder mit RAT-Mitteln gefördert wurde. Bewusst wurde seinerzeit nur ein Antrag auf Förderung von 5 Plätzen gestellt, da dieser Bedarf anhand der Geburtenzahlen wirtschaftlich vertretbar erschien. Die geschaffenen 5 Plätze müssen  den Kindern unter 3 Jahren vorgehalten werden und dürfen nicht mit Kindern der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre belegt werden.

Die neugeschaffenen Räume bieten tatsächlich Platz für bis zu 12 Kinder, sodass die Betriebserlaubnis die Betreuung von 7 weiteren Kindern zulassen würde.

 

Umbaumaßnahmen sind nicht vorzunehmen.

 

Die Möblierung sowie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind an die gestiegene Kinderzahl anzupassen. So, erklärt Frau Scharf, muss die Garderobe erweitert werden und es müssen zusätzlich Kinderstühle und ErzieherInnen-Stühle angeschafft werden.

Der Bedarf wird derzeit in der Einrichtung ermittelt und mit dem Landkreis abgestimmt. 

Diese Mittel werden im Rahmen der Förderung von U3-Plätzen durch den Landkreis beantragt.

 

Im Rahmen dieser Erweiterung wird auch das Thema der Mittagsverpflegung zu betrachten sein. Bei entsprechendem Bedarf wird es künftig eine Verpflegung geben müssen. Kontakt zu Anbietern in der Umgebung ist hergestellt.

 

Für den Betrieb einer Krippengruppe ist neben einer/m Erzieher/in als Leiter/in der Gruppe auch ein/e Sozialassistent/in als 3. Kraft einzustellen. Die 3. Kraft in den Krippen wird komplett durchs Land finanziert mit derzeit 20 Wochenstunden, sofern mindestens 11 Plätze belegt sind.

Herr Pieterek fügt hinzu, dass es schwierig ist, entsprechendes Fachpersonal zu finden.

 

Aufgrund des kurzen Zeitrahmens und der Verlegung des Jugendhilfeausschusses in den Juni 2015 haben sich der Landkreis und die Samtgemeinde verständigt, dass nach einer Beschlussempfehlung durch den Jugendausschuss der Samtgemeinde eine vorzeitige Ausschreibung der Stellen erfolgen kann.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass den Eltern Planungssicherheit gegeben werden und die Einstellung der 3. Kraft zwingend zum 01.08.2015 vorzunehmen ist, da bei späterem Vertragsabschluss die Finanzierung durch das Land erst zum 01.01.2016 erfolgt.

 

Der Ausschuss gibt folgende


Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung stimmt  die Samtgemeinde Elbtalaue der Einrichtung einer Krippengruppe ab 01.08.2015 zu.