Sitzung: 06.05.2015 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2
Bgm Stegemann weist darauf
hin, dass er in der letzten Sitzung am 10.03.2015 eine Anmerkung bzw. Änderung
zu TOP 5 Niederschrift Nr. IX/21 vom 17.12.2014 von Rh Scherlies vorliegen
hatte, diese jedoch vergessen hat vorzubringen. Da eine Änderung einer bereits
genehmigten Niederschrift nicht möglich ist, wird die Anmerkung von Rh
Scherlies vorgetragen und hiermit ergänzend protokolliert.
Rh Scherlies bezieht sich
auf TOP 4.1 zum Antrag zur Tempo 30-Zone. Er weist darauf hin, dass er die
Ängste der betroffenen Eltern verstehen kann. Fahrzeugführer haben ihre
Geschwindigkeit insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften so zu wählen,
dass eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen ist. Ggf. ist
Schrittgeschwindigkeit zu fahren bzw. notfalls anzuhalten. Die sogenannte
Schrecksekunde wird innerhalb geschlossener Ortschaften nicht anerkannt.
Die Niederschrift Nr. IX/23
vom 10.03.2015 wird ohne Anmerkungen einstimmig genehmigt.