Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Bgm Stegemann weist darauf hin, dass er in der letzten Sitzung am 10.03.2015 eine Anmerkung bzw. Änderung zu TOP 5 Niederschrift Nr. IX/21 vom 17.12.2014 von Rh Scherlies vorliegen hatte, diese jedoch vergessen hat vorzubringen. Da eine Änderung einer bereits genehmigten Niederschrift nicht möglich ist, wird die Anmerkung von Rh Scherlies vorgetragen und hiermit ergänzend protokolliert.

 

Rh Scherlies bezieht sich auf TOP 4.1 zum Antrag zur Tempo 30-Zone. Er weist darauf hin, dass er die Ängste der betroffenen Eltern verstehen kann. Fahrzeugführer haben ihre Geschwindigkeit insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften so zu wählen, dass eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen ist. Ggf. ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren bzw. notfalls anzuhalten. Die sogenannte Schrecksekunde wird innerhalb geschlossener Ortschaften nicht anerkannt.

 

Die Niederschrift Nr. IX/23 vom 10.03.2015 wird ohne Anmerkungen einstimmig genehmigt.