Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Anstelle der Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Haushaltssatzung ist es auch zulässig, diese Hebesätze in einer gesonderten Satzung festzusetzen, auch für mehrere Jahre im Voraus.

Zum einen würde mit einer solchen Satzung eine bessere Planungsgrundlage für die nächsten Haushaltsjahre geschaffen, zum anderen dokumentiert eine solche Satzung einen begrenzten Zeitraum für die festgesetzten Hebesätze.

 

Stellv. StDir Kern trägt die Empfehlung des Verwaltungsausschusses vor. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Grundsteuerhebesätze für die Jahre 2015 und 2016 auf 600 v.H. zu erhöhen und die Gewerbesteuer bei 420 v.H. zu belassen und dieses in einer gesonderten Satzung festzusetzen.

 

Es ergeht folgender geänderter

 


Beschluss:

Die Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2015 bis 2016 wird beschlossen.