Sitzung: 29.04.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4
Vorlage: 2/0169/2015
Anstelle der
Festsetzung der Hebesätze in der jeweiligen Haushaltssatzung ist es auch
zulässig, diese Hebesätze in einer gesonderten Satzung festzusetzen, auch für
mehrere Jahre im Voraus.
Zum einen würde mit
einer solchen Satzung eine bessere Planungsgrundlage für die nächsten
Haushaltsjahre geschaffen, zum anderen dokumentiert eine solche Satzung einen
begrenzten Zeitraum für die festgesetzten Hebesätze.
Stellv. StDir Kern
trägt die Empfehlung des Verwaltungsausschusses vor. Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt, die Grundsteuerhebesätze für die Jahre 2015 und 2016 auf 600 v.H. zu
erhöhen und die Gewerbesteuer bei 420 v.H. zu belassen und dieses in einer gesonderten
Satzung festzusetzen.
Es ergeht folgender
geänderter
Beschluss:
Die Satzung der
Stadt Hitzacker (Elbe) über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die
Jahre 2015 bis 2016 wird beschlossen.