Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

 


Bei der Aufsiedlung des Baugebietes Querdeich, hat das DRK Lüchow-Dannenberg den Bereich Querdeich maßgeblich mit seinen dort errichteten Einrichtungen mitentwickelt. Im Zuge der Überlegungen zur Standortsicherung ihrer Einrichtungen hat das DRK vor geraumer Zeit Überlegungen zur Erweiterung bzw. zur verträglichen Nutzung der angrenzenden Querdeichsgärten angestellt.

 

Herr Hanelt hat das der Niederschrift als Anlage beiliegende Schreiben vom 02.04.2015 verteilt. Er informiert über die in den letzten Jahren entstandenen DRK-Einrichtungen im Baugebiet Querdeich mit denen 90 Arbeitsplätze geschaffen worden sind und erläutert den Inhalt den o.g. Schreibens und anhand einer Karte das Planungskonzept des DRK im Bereich des Baugebietes Querdeich und im Bereich der Querdeichsgärten. Das Konzept sieht für die nächsten fünf Jahre eine Einrichtung für Bereutes Wohnen im Baugebiet Querdeich und eine ebensolche Einrichtung und über Bauträger geplante Wohnnutzungen für 120 Personen im Bereich der Querdeichsgärten vor.

 

Rf Ramm hält eine Wohnnutzung der Querdeichsgärten hinsichtlich der Lärmbelastung durch die Bundesstraßen 191 und 216 für wenig attraktiv.

 

Herr Hanelt weist auf ausreichend Platz für Lärmschutzanlagen hin.

 

Rh Behning und AV Siemke fragen, welche Auswirkungen die Entwicklungsplanung der Stadt für das DRK hätte.

 

Herr Hanelt antwortet, dass die geplante Einrichtung für Betreutes Wohnen unmittelbar angrenzend an einen Lebensmittelmarkt nicht mehr attraktiv wäre und es einen Vorstandbeschluss gibt, das Projekt Betreutes Wohnen dann nicht weiter zu verfolgen.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass die Planungen des DRK den Ausschussmitgliedern nicht bekannt waren.