Herr Peter Mosel erwähnt, dass im letzten Jahr der Hafen in Hitzacker nicht genutzt werden konnte, da die Zufahrt nicht abschließend fertiggestellt werden konnte. In diesem Jahr war vom Geschäftsführer des Hafens, Herrn Schneeberg, während der Jahreshauptversammlung des Motor-Yacht-Clubs zu erfahren, dass es noch Probleme in Bezug auf die Prüfung der Statik gäbe.

Seine Frage lautet, ob die Nutzbarkeit des Hafens an einer möglicherweise fehlenden Baugenehmigung hänge.

Herr Hesebeck erläutert, dass diese Angelegenheit ein Verfahren zwischen der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH und dem Landkreis bzw. dem NLWKN ist. Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH benötigt für den Betrieb ihrer Anlagen eine Planfeststellungsgenehmigung. Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist in dem Planfeststellungsverfahren nur als anzuhörende Behörde eingebunden und kann daher in dieser Angelegenheit nicht steuernd eingreifen.