Sitzung: 23.03.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Herr Peter Mosel erwähnt,
dass im letzten Jahr der Hafen in Hitzacker nicht genutzt werden konnte, da die
Zufahrt nicht abschließend fertiggestellt werden konnte. In diesem Jahr war vom
Geschäftsführer des Hafens, Herrn Schneeberg, während der
Jahreshauptversammlung des Motor-Yacht-Clubs zu erfahren, dass es noch Probleme
in Bezug auf die Prüfung der Statik gäbe.
Seine Frage lautet, ob die
Nutzbarkeit des Hafens an einer möglicherweise fehlenden Baugenehmigung hänge.
Herr Hesebeck erläutert,
dass diese Angelegenheit ein Verfahren zwischen der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH
und dem Landkreis bzw. dem NLWKN ist. Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH benötigt
für den Betrieb ihrer Anlagen eine Planfeststellungsgenehmigung. Die Stadt
Hitzacker (Elbe) ist in dem Planfeststellungsverfahren nur als anzuhörende
Behörde eingebunden und kann daher in dieser Angelegenheit nicht steuernd
eingreifen.