Sitzung: 24.02.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
ein Bewohner des Feriengebietes sich beim Landkreis informiert hat, inwieweit
er an seinem Haus bauliche Veränderungen vornehmen kann. Nach dem Bescheid des
Landkreises ist dieses nur möglich, wenn die Gemeinde dort eine Umplanung in
WA- oder WR-Gebiet vornimmt. Der Bewohner würde sich an den Kosten der
Umplanung beteiligen. Der Sachverhalt wird seitens der Verwaltung geprüft.