Bgm Schulz berichtet, dass ein Bewohner des Feriengebietes sich beim Landkreis informiert hat, inwieweit er an seinem Haus bauliche Veränderungen vornehmen kann. Nach dem Bescheid des Landkreises ist dieses nur möglich, wenn die Gemeinde dort eine Umplanung in WA- oder WR-Gebiet vornimmt. Der Bewohner würde sich an den Kosten der Umplanung beteiligen. Der Sachverhalt wird seitens der Verwaltung geprüft.