Sitzung: 05.03.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Zur geplanten
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms ist eine Stellungnahme
abgegeben worden.
Es besteht die Befürchtung,
dass durch die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms die mittelzentralen
Aufgaben, die derzeit durch das Grundzentrum Dannenberg wahrgenommen werden
wegfallen könnten. Dies sind das Amtsgericht, das Krankenhaus und die
Feuerwehrtechnische Zentrale. Auch die Schullandschaft könnte betroffen sein.
Deshalb macht die Stadt ihre Interessen gegenüber dem Landkreis deutlich.
Die Kreistagsmitglieder
werden gebeten, diese ebenfalls zu vertreten.