Zur geplanten Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms ist eine Stellungnahme abgegeben worden.

Es besteht die Befürchtung, dass durch die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms die mittelzentralen Aufgaben, die derzeit durch das Grundzentrum Dannenberg wahrgenommen werden wegfallen könnten. Dies sind das Amtsgericht, das Krankenhaus und die Feuerwehrtechnische Zentrale. Auch die Schullandschaft könnte betroffen sein. Deshalb macht die Stadt ihre Interessen gegenüber dem Landkreis deutlich.

Die Kreistagsmitglieder werden gebeten, diese ebenfalls zu vertreten.