Sitzung: 23.03.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2/0091/2015
Mit Mail vom
18.02.2015 wurde folgender Antrag gestellt:
Sehr
geehrter Herr StD Meyer,
durch
die Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen zum 31.12.2014 sind die
Voraussetzungen
für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage
nicht
mehr gegeben. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016
einheitliche
Hebesätze erhoben werden können.
Da nach
meiner Auffassung die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 vorliegen,
stelle
ich den Antrag, die Samtgemeinde Elbtalaue zu bitten, den Hebesatz für
die
Samtgemeindeumlage bereits für 2015 auf 47% zu senken.
Das
würde eine Haushaltsverbesserung von ca. 90.000,-- bedeuten.
Wenn
die Altschulden der Stadt Hitzacker zum 31.12.2014 getilgt sind, gibt es
keinen
Grund
2015 einen erhöhten Hebesatz anzuwenden.
Ich
appelliere an die Solidarität der Samtgemeinde.
Ich
bitte diesen Antrag dem Stadtrat in seiner Sitzung am 24.2.2015 zur
Entscheidung
vorzulegen.
Mit
freundlichem Gruß
Rudi
Grantz
Aktueller Sachstand:
Beschluss des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze
für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass
die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie
möglich erfolgt.
Bericht des
Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:
Durch die Zahlung
der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage
entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine
Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in
2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche
Samtgemeindeumlage zulässig.
Das
Innenministerium, dass die Berichte in Kopie bekommen hat, hat sich dazu noch
nicht geäußert.
Weitere
rechtliche Voraussetzung:
Eine Senkung bzw.
Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des
Haushaltsausgleiches der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde
Überschüsse erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.
Eine Absenkung auf
47% für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen
Ertragsausfall von rd. 120.000 Euro im Jahr 2015.
Eine Angleichung
der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).
Da das gleiche
Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.02.2015 die
Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der
Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um
diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren.
Die Ausführungen
werden zur Kenntnis genommen und nach dem HVB-Gespräch wieder auf die
Tagesordnung gesetzt.