Sitzung: 23.03.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 40/0068/2015
Der
Schaustellerverband hatte bei der Organisation des letzten Gallusmarktes 2014
erhebliche Probleme und Unannehmlichkeiten, die zur Kündigung seitens des Verbandes führte.
Diese sind im
persönlichen Gespräch am 27. Januar 2015 erklärt und geklärt worden, so dass
einem Neuabschluss der Vereinbarung in der bisherigen Form nichts
entgegensteht.
Stellv. StD Kern
erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beschlussempfehlungen des
Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit dem Schaustellerverband Lüneburg
und Umgebung e.V. in unveränderter Form für weitere zwei Jahre mit jährlicher
Verlängerungsklausel abzuschließen.
Herr Kern berichtet
weiter, dass der Verwaltungsausschuss eine kleine Änderung des Vertrages
empfohlen hat. So sollte im § 2 (7) des Vertrages der zweite Satz wie folgt
geändert werden:
„Eine evtl. notwendige Endreinigung wird von
der Stadt Hitzacker (Elbe) in Auftrag gegeben.“
Stellv. Bgm Wedler
unterstützt das Ansinnen, einen weiteren Vertrag mit dem Schaustellerbverband
zu schließen. Seiner Meinung nach sei ausreichend versucht worden, eine andere
Organisationsform zu finden. Da dieses vorerst gescheitert scheint, ist ein
neuer Vertrag über zwei Jahre zunächst eine Alternative.
Rh Jastram
unterstreicht die Aussagen von stellv. Bgm Wedler.
Rh Zühlke weist auf
den § 2 Punkt 4 des Vertrages hin, in dem festgelegt ist, dass der
Schaustellerverband überregional mit Plakaten und in der Tagespresse wirbt und
die Kosten hierfür von der Stadt Hitzacker (Elbe) getragen werden. Er erwartet
von der Verwaltung, dass derartige Werbung vor Verbreitung von der Verwaltung
auf Form und Inhalt kontrolliert wird.
Herr Kern erklärt
hierzu, dass vor Erscheinen von Anzeigen etc. Pressegespräche geplant sind.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit dem Schaustellerverband Lüneburg
und Umgebung e.V. in leicht veränderter Form für weitere zwei Jahre mit
jährlicher Verlängerungsklausel abzuschließen.
Im § 2 (7) wird der
zweite Satz wie folgt verändert:
Eine evtl. notwendige Endreinigung wird von
der Stadt Hitzacker (Elbe) in Auftrag gegeben.