Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Schaustellerverband hatte bei der Organisation des letzten Gallusmarktes 2014 erhebliche Probleme und Unannehmlichkeiten, die zur  Kündigung seitens des Verbandes führte.

Diese sind im persönlichen Gespräch am 27. Januar 2015 erklärt und geklärt worden, so dass einem Neuabschluss der Vereinbarung in der bisherigen Form nichts entgegensteht.

Stellv. StD Kern erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit dem Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V. in unveränderter Form für weitere zwei Jahre mit jährlicher Verlängerungsklausel abzuschließen.

 

Herr Kern berichtet weiter, dass der Verwaltungsausschuss eine kleine Änderung des Vertrages empfohlen hat. So sollte im § 2 (7) des Vertrages der zweite Satz wie folgt geändert werden:

„Eine evtl. notwendige Endreinigung wird von der Stadt Hitzacker (Elbe) in Auftrag gegeben.“

 

Stellv. Bgm Wedler unterstützt das Ansinnen, einen weiteren Vertrag mit dem Schaustellerbverband zu schließen. Seiner Meinung nach sei ausreichend versucht worden, eine andere Organisationsform zu finden. Da dieses vorerst gescheitert scheint, ist ein neuer Vertrag über zwei Jahre zunächst eine Alternative.

 

Rh Jastram unterstreicht die Aussagen von stellv. Bgm Wedler.

 

Rh Zühlke weist auf den § 2 Punkt 4 des Vertrages hin, in dem festgelegt ist, dass der Schaustellerverband überregional mit Plakaten und in der Tagespresse wirbt und die Kosten hierfür von der Stadt Hitzacker (Elbe) getragen werden. Er erwartet von der Verwaltung, dass derartige Werbung vor Verbreitung von der Verwaltung auf Form und Inhalt kontrolliert wird.

 

Herr Kern erklärt hierzu, dass vor Erscheinen von Anzeigen etc. Pressegespräche geplant sind.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit dem Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V. in leicht veränderter Form für weitere zwei Jahre mit jährlicher Verlängerungsklausel abzuschließen.

 

Im § 2 (7) wird der zweite Satz wie folgt verändert:

Eine evtl. notwendige Endreinigung wird von der Stadt Hitzacker (Elbe) in Auftrag gegeben.