RM Guhl hat den der
Vorlage beigefügten Antrag zur Behandlung gestellt.
Es sind drei Fragen
gestellt worden. Zwei Fragen sind von der Verwaltung schriftlich beantwortet
und der Vorlage beigefügt worden. Herr Hesebeck erläutert diese nochmals kurz.
Zur Frage 3, in der
es um Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit der Behandlung des Themas
„Hafenvertrag“ geht, nimmt Herr Hesebeck Stellung.
So ist bisher in
diesem Thema die Öffentlichkeit noch nicht in Gänze hergestellt worden, da es
dafür nach Aussage von Vertragspartnern entsprechende Gründe gab, die in der
internen Geschäftsführung der GmbH begründet sind.
In der
Vergangenheit, so Hesebeck, sind Vertragsangelegenheiten grundsätzlich
nichtöffentlich geführt worden. Die Anfrage von stellv. Bgm Guhl, ob
gegebenenfalls Beschlüsse, die in der Angelegenheit Hafenvertrag nichtöffentlich
gefasst worden sind, sich daher als nichtig erweisen könnten. Diese Frage
beantwortet Herr Hesebeck mit einem „Nein“, da immer auch Verfahrensschritte
aus diesen Beschlüssen heraus öffentlich gemacht worden sind.
Zukünftig werden
solche Angelegenheiten wohl öffentlich zu verhandeln sein. Eine
Nichtöffentlichkeit muss dann durch Einzelfallentscheidungen herbeigeführt
werden. Eine eindeutige Rechtsauffassung ist derzeit hierzu nicht erkennbar.
Das
Kommunalverfassungsgesetz sieht zwar in solchen Angelegenheiten eine
öffentliche Behandlung vor, jedoch gibt es Diskrepanzen zwischen der
Ratsöffentlichkeit und einer Internetöffentlichkeit. Seitens der
Spitzenverbände sind hier noch Prüfungsverfahren anhängig.
Stellv. Bgm Guhl
ist mit der Antwort zunächst einverstanden.
Die Ausführungen
werden vom Rat zur Kenntnis genommen.