Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11

 

RM Guhl hat den der Vorlage beigefügten Antrag zur Behandlung gestellt.

Es sind drei Fragen gestellt worden. Zwei Fragen sind von der Verwaltung schriftlich beantwortet und der Vorlage beigefügt worden. Herr Hesebeck erläutert diese nochmals kurz.

Zur Frage 3, in der es um Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit der Behandlung des Themas „Hafenvertrag“ geht, nimmt Herr Hesebeck Stellung.

So ist bisher in diesem Thema die Öffentlichkeit noch nicht in Gänze hergestellt worden, da es dafür nach Aussage von Vertragspartnern entsprechende Gründe gab, die in der internen Geschäftsführung der GmbH begründet sind.

In der Vergangenheit, so Hesebeck, sind Vertragsangelegenheiten grundsätzlich nichtöffentlich geführt worden. Die Anfrage von stellv. Bgm Guhl, ob gegebenenfalls Beschlüsse, die in der Angelegenheit Hafenvertrag nichtöffentlich gefasst worden sind, sich daher als nichtig erweisen könnten. Diese Frage beantwortet Herr Hesebeck mit einem „Nein“, da immer auch Verfahrensschritte aus diesen Beschlüssen heraus öffentlich gemacht worden sind.

Zukünftig werden solche Angelegenheiten wohl öffentlich zu verhandeln sein. Eine Nichtöffentlichkeit muss dann durch Einzelfallentscheidungen herbeigeführt werden. Eine eindeutige Rechtsauffassung ist derzeit hierzu nicht erkennbar.

Das Kommunalverfassungsgesetz sieht zwar in solchen Angelegenheiten eine öffentliche Behandlung vor, jedoch gibt es Diskrepanzen zwischen der Ratsöffentlichkeit und einer Internetöffentlichkeit. Seitens der Spitzenverbände sind hier noch Prüfungsverfahren anhängig.

 

Stellv. Bgm Guhl ist mit der Antwort zunächst einverstanden.

Die Ausführungen werden vom Rat zur Kenntnis genommen.