Beschluss: Kenntnis genommen

Rh Schwidder trägt den Antrag der SPD-Fraktion vor.

 

Es gibt immer wieder Probleme mit dem ruhenden Verkehr, im Stadtbereich, aber auch zu Stoßzeiten in den Ortsteilen.

Er fügt hinzu, dass auch auf den Querungshilfen in der Stadt Danneberg (Elbe) geparkt bzw. gehalten wird.

Außerdem wird der Begriff Vollzugsdefizite aus dem Antrag erläutert. Durch Entscheidungen gibt es Halt- und Parkverbote, jedoch reicht der Druck, welcher ausgeübt wird, vermutlich nicht aus.

 

Ihm ist bekannt, dass die Samtgemeinde eine halbe Stelle zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Verfügung hat.

Fraglich ist, ob eine Überwachung durch die Samtgemeinde mit diesem Stellenanteil möglich ist bzw. zu leisten ist, oder ob die Samtgemeinde eventuell eine weitere Stelle schaffen sollte.

 

Rh Hanke bemerkt, dass es viele Klagen über das Parken in der Marschtorstraße, besonders gegenüber von Nya Nordiska, gibt.

Beschwerden oder Probleme bezüglich des Parkens in den Ortsteilen seien ihm nicht bekannt.

 

Frau Ringel informiert, dass für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Städten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) 45% einer Vollzeitstelle zur Verfügung stehen.

Dieser Teil beinhaltet das Überwachen in der Stadt und den dazugehörigen Innendienst, welcher sehr umfangreich ist. Mit nur 45 % einer Vollzeitstelle kann nicht mehr geleistet werden.

 

Während der Baumaßnahmen am Krankenhaus wurde auch dort der ruhende Verkehr überwacht. Auch bei der kulturellen Landpartie bei der Mützingenta wird das Parken verstärtkt kontrolliert.

Es gibt immer wieder gezielte Überwachungen des ruhenden Verkehrs bei besonderen Veranstaltungen etc., so Frau Ringel. Beschwerden über Halte- und Parkverbote in den Ortsteilen wurden bisher noch nicht an die Verwaltung heran getragen.

 

Rh Schwidder stellt die Frage, ob sich Aufwand und Ertrag in Waage halten. Herr Kern teilt mit, dass es sich hierbei um ein Zuschussgeschäft handelt.

 

Die Ratsherren diskutieren über die Kontrollen und die Halte- und Parkverbote.

 

Frau Ringel fasst zusammen, dass vorwiegend in den Städten der Verkehr kontrolliert wird. Gemäß Bußgeldkatalog sind alle Bußgeler etc. vorgeschrieben. Änderungen sind deshalb nicht möglich.

Frau Ringel fügt auch hinzu, dass die Samtgemeinde nur im Auftrag des Landkreises arbeitet.

Durch den Zukunftsvertrag ist die Samtgemeinde nicht berechtigt, weiteres Personal zur Überwachung des ruhenden Verkehrs einzustellen. 

 

Rh Fathmann stellt Frage, ob nicht eine Person outgesourct werden könnte, welche dann auf freiwilliger Basis den ruhenden Verkehr kontrollieren könnte.

Dabei müsste beachtet werden, dass eine solche Person mit einem I-Phone, Zugängen, Berechtigungen usw. ausgestattet werden müsste, erläutert Frau Ringel.

 

Daraufhin fügt Rh Schwidder hinzu, dass eventuell überlegt werden könnte, ob eine solche Person dann nur im Außendienst tätig sein würde und der Innendienst weiterhin von der Verwaltung durchgeführt werden würde.

Es müsse jedoch beachtet werden, dass es eine Person sein sollte, welche auch hinter dieser Aufgabe stehen würde, so dass keine Ausnahmen bei Parkverboten vorgenommen werden würden. 

 

Rh Schwidder bittet die Verwaltung darum, beim Landkreis nachzufragen, welche Möglichkeiten es geben würde, den ruhenden Verkehr stärker zu kontrollieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob es möglich wäre, jemanden auf Honorarbasis einzustellen.

Auch sollte bei den Kontrollen in der Stadt durch den zuständigen Mitarbeiter sorgfältiger auf die Querungsstreifen in der Langen Straße geachtet werden.